Anzeige
„Baulig Consulting – Geld zurück?“: Warum einige Anwälte aktuell mehr versprechen, als sie halten können
Kostenfreie Beratung, minutenschnelle Vertragsprüfung, weder Risiko noch Aufwand: So einfach sollen Kunden von Baulig Consulting und anderen Coaching-Anbietern ihr Geld trotz laufender Verträge zurückbekommen können – das jedenfalls die Behauptung verschiedenster Anwälte. Rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte sprechen hingegen eine völlig andere Sprache. Was also ist dran an den Versprechen und wie stehen die Chancen auf Erstattung wirklich? Hier gibt es die Antwort!
Sie sind laut. Sie polarisieren. Sie versprechen viel. Was speziell den Brüdern Markus und Andreas Baulig längst eine Menge Bekanntheit und auch gelegentlich Kritik eingebracht hat, steht mittlerweile charakteristisch für ihre eigentlichen Widersacher: Immer mehr fragwürdige Anwälte sehen ein regelrechtes Geschäftsmodell darin, laufende Verträge mit der Koblenzer Unternehmensberatung Baulig Consulting oder anderen Branchenvertretern anzufechten. Laufende Verträge, die in beiderseitigem Interesse und Einverständnis geschlossen wurden. Ihr unüberhörbarer Schlachtruf: „Wir holen dir dein Geld zurück!“. Ihr Eigeninteresse sind derweil die hohen Honorare, die ihre Mandanten auch im Fall einer völligen Niederlage bezahlen müssen.
Geld zurück, oder nicht? Baulig Consulting zieht vor Gericht – und gewinnt
Doch wie wollen die Anwälte das Geld von Baulig Consulting zurückbekommen? Ihrer Ansicht nach seien die meisten Coachingverträge schlicht unwirksam. Lässt sich das aber wirklich derart pauschalisieren?
Ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichtes Köln zeigt: nein, Coachingverträge lassen sich keineswegs so einfach über einen Kamm scheren. Gerade bei Baulig Consulting gibt es kein Geld zurück. Dass haben mehrere Gerichte bestätigt, unter anderem das Oberlandesgericht Köln (rechtskräftig).
So kündigte Baulig Consulting wegen wiederholten Zahlungsverzugs den Vertrag mit einer Kundin und verlangte im Rahmen des genannten Rechtsstreits sowohl die bisher angefallene Vergütung als auch sämtliche weiteren Raten, die bis zum regulären Beendigungstermin des Vertrags angefallen wären. Schon in erster Instanz bekam die Koblenzer Unternehmensberatung mit Urteil vom 7.2.2023 (Az. 27 O 87/22) Recht.
Urteil mit weitreichenden Folgen: Warum es kein Geld zurück gibt von Baulig Consulting
Im darauffolgenden Berufungsverfahren wechselte die Beklagte plötzlich ihre anwaltliche Vertretung, ließ sich dabei offenbar von einem der lautstarken Werbeversprechen eines Kölner Coaching-Anwalts mitreißen – und berief sich fortan auf die Argumentation, ihr Vertrag sei ohnehin nichtig. Doch das sah das Oberlandesgericht vollkommen anders:
So bestätigte das Oberlandesgericht Köln nicht nur das erstinstanzliche Urteil und damit einen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte in Höhe von über 30.000 Euro, bestehend aus Honorar, Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten. Vielmehr gab es Baulig Consulting sowie Coaches und Beratern im Allgemeinen klar recht: Die Verträge sind generell gültig.
Während die Koblenzer Unternehmensberatung also auf die vereinbarten Zahlungen bestehen kann, muss ihre ehemalige Kundin auf weitere Leistungen verzichten – und zu allem Überfluss sowohl ihre Anwalts- als auch die angefallenen Gerichtskosten tragen. Der vermeintliche No-Brainer, mit dem viele Anwälte werben, ging also massiv nach hinten los. Hier schätzt Rechtsanwalt Tobias Kläner den Fall nochmal ausführlich ein.
Komplette Zahlungsverpflichtung trotz blumiger Anwaltsversprechen – ein Einzelfall?
Manch ein Anwalt, der lauthals Baulig Consulting-Kunden ihr Geld zurück versprechen will, würde dieses Urteil als Einzelfall abtun. Doch tatsächlich gibt es inzwischen dutzende Urteile, die bestätigen, dass Coaching-Verträge wie bei Baulig Consulting gültig sind.
So urteilte ein weiteres OLG in Nürnberg bereits, dass das Fern USG, auf das sich viele Anwälte berufen, im B2B-Fall keine Anwendung findet, da es sich um ein Verbraucherschutzgesetz handelt. Firmen wie Baulig Consulting arbeiten allerdings nicht mit Verbrauchern zusammen, sondern nur mit Unternehmern. Geld zurück gab es natürlich nicht.
Auch das OLG München positionierte sich bereits entsprechend. Es stellte zudem auch klar, dass über Zoom geschlossene Verträge vollumfänglich wirksam sind. Der Kunde muss auch hier die volle Vergütung, Zinsen, Anwälte und Verfahrenskosten tragen.
Quer durchs Land haben inzwischen dutzende Landgerichte diese Einschätzungen bestätigt.
Fazit: Vertragsverpflichtungen bleiben bestehen – Anfechtung ist riskant
Letztendlich stellt sich nicht nur die Frage: Gibt es wirklich Geld zurück bei Baulig Consulting? Denn zu beantworten bleibt angesichts der faktisch substanzlosen Werbeversprechen vieler Anwälte auch: Wessen Angebot ist hier tatsächlich unseriös? Mit allen bisherigen Bemühungen um rechtliche Klärung hat Baulig Consulting beides deutlich beantwortet: Vereinbarte Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen und es gibt kein Geld zurück – übrigens völlig unabhängig davon, ob und inwieweit die verabredeten Coaching-Leistungen bereits erbracht wurden.
Vor fragwürdigen Kanzleien sollte man unterdessen auf der Hut sein. Schließlich können sie nicht nur ihren hochtrabenden Versprechen nicht gerecht werden. Auch das Risiko – insbesondere in finanzieller Hinsicht – fällt deutlich höher aus, als nach außen hin suggeriert wird: Statt der erhofften Rückerstattung warten im schlimmsten Fall hohe Verfahrenskosten.
Samuel Altersberger ist Redakteur beim GewinnerMagazin. Vor seiner Arbeit beim DCF Verlag war er bereits sechs Jahre als freier Autor tätig und hat während dieser Zeit auch in der Marketing Branche gearbeitet.














