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Ein neuer Gesetzesentwurf: Damit sollen Mitarbeiter weniger Steuern auf Start-up-Anteile zahlen

Der Staat möchte Start-ups stärker unterstützen. Dazu soll in den nächsten Tagen über neue Regeln für Mitarbeiterbeteiligung diskutiert werden. Dafür kämpfen Start-ups schon seit einer langen Zeit.

Deutschland möchte nun endlich die Regeln für die Kapitalbeteiligung von Start-up-Mitarbeitern reformieren. Das Ziel: Mehr Investoren erreichen, so Jörg Kukies, Staatssekretär im Finanzministerium, am Donnerstag bei einer Konferenz der Initiative Not Optional, nach Angaben des CNBC. Schon seit geraumer Zeit stehen die Steuerschwierigkeiten in der Kritik.

Mitarbeiterbeteiligungen als attraktive Möglichkeit

Gegenüber dem Handelsblatt äußerte sich Johannes Reck, Gründer des Reise-Start-ups GetyourGuide: „Wir sind ein super attraktives Land für Top-Talente, bis auf diesen einen entscheidenden Punkt“.

Für Mitarbeiter von Start-ups sind Firmenanteile dabei ein großer Anreiz. Das gilt besonders dann, wenn sie bei Eintritt in das Start-up eher ein mittelmäßiges Gehalt beziehen. Für Start-ups dient diese Möglichkeit darüber hinaus dazu, Fachkräfte zu gewinnen.

Steuerliche Entlastung für Start-ups

Das Problem bei der Mitarbeiterbeteiligung ist allerdings das folgende: Wer als Mitarbeiter Anteilsoptionen erhält, hat später den Anspruch, „echte“ Anteile an der Firma zu erhalten. Dazu legt man zu Beginn meist einen Preis fest, der sich am Marktwert des Unternehmens orientiert. Werden die Optionen jedoch wirklich umgewandelt, bezieht der Mitarbeiter aus Steuersicht einen geldwerten Vorteil. Dann muss er ihn sofort als Einkommen versteuern. Und das, obwohl er noch gar kein richtiges Geld gewonnen hat.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) und das Bundesfinanzministerium (BMF) sind sich daher einig, dass Mitarbeiter Steuern in Zukunft erst dann zahlen sollten, wenn sie wirklich ihre Anteile verkaufen. Auf den Wertzuwachs käme dann, so wie bei normalen Aktiengeschäften, die Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

Der neue Gesetzesentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode in die Umsetzung gehen.

Anne Kläs hat einen Master of Education in Französisch und Religion, ist Expertin für hochwertigen Content und beim Gewinnermagazin für das Führen von Unternehmer-Interviews verantwortlich.

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