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GmbH Steuern
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Ratgeber

Als Unternehmer mit einer GmbH Steuern sparen? Wir klären über diese Rechtsform auf

In Deutschland gibt es zahlreiche bekannte Rechtsformen, wobei die GmbH mit Abstand zu den beliebtesten bei Unternehmern zählt. Dies GmbH zählt ähnlich wie die Aktiengesellschaft zu den sogenannten Kapitalgesellschaften.

Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind von den Einzelunternehmen deutlich abzugrenzen. Wir erklären, wo die Unterschiede liegen und wie man als Unternehmer mit einer GmbH Steuern sparen kann.

Was zeichnet eine GmbH aus und warum ist sie so beliebt?

Nicht ohne Grund ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Einer der Vorteile dieser Rechtsform: die GmbH haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Der Geschäftsführer einer GmbH muss im Fall einer Insolvenz sein Privatvermögen also nicht antasten. Eine gesicherte Besteuerung und zahlreiche steuerliche Vorteile sind weitere Vorteile, die für die Gründung einer GmbH sprechen.

Wie viel Steuern muss eine GmbH zahlen?

Im Normalfall zahlt eine GmbH 30 Prozent Steuern. Diese GmbH Steuern setzen sich zusammen aus 15 Prozent Gewerbesteuer und 15 Prozent Körperschaftssteuer. Anders die Einzelunternehmer oder Personengesellschaften: Sie müssen ihre Gewinne nach den aktuell geltenden Einkommensteuertabellen versteuern. Das kann einen Steuersatz von bis zu 48 Prozent bedeuten. Die Gewerbesteuer muss auch von Einzelunternehmern zusätzlich gezahlt werden. Die Kapitalgesellschaft GmbH zahlt also deutlich weniger Steuer. Die langfristige Steuer- und Abgabelast ist also geringer als bei den meisten anderen Rechtsformen und damit ein wesentliches Kriterium bei der Wahl der geeigneten Rechtsform.

Die Gründung einer GmbH

Um eine GmbH zu gründen, ist mindestens ein Gesellschafter notwendig. Meist besteht die GmbH aber aus mehreren Gesellschaftern. Ein Gesellschaftervertrag wird von einem Notar beurkundet; zudem wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen. Die Gesellschafterversammlung beruft einen Geschäftsführer, der das wichtigste Organ der GmbH darstellt. Er vertritt das Unternehmen nach außen und wird bei einem Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern vom Aufsichtsrat überwacht.

Körperschafts- und Gewerbesteuer bei einer GmbH

Die Körperschaftsteuer ist die Steuer, die Unternehmen in Deutschland auf ihre Gewinne zahlen müssen. Alle Kapitalgesellschaften müssen diese zahlen. Momentan liegt die Körperschaftssteuer bei 15 Prozent. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Weiterhin sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, eine Gewerbesteuer an ihre zuständige Gemeinde zu zahlen. Wie hoch diese ausfällt, ist von Region zu Region unterschiedlich.

Auch Einzelunternehmen müssen eine Gewerbesteuer entrichten. Allerdings ist bei ihnen die Körperschaftsteuer meist sehr viel höher als bei der GmbH und kann bis zu 48 Prozent betragen. Dafür profitieren Einzelunternehmer von einem Steuerfreibetrag bei der Gewerbesteuer. Auch der OHG, der GbR und der KG wird dieser Freibetrag in Höhe von 24.000 Euro pro Kalenderjahr gewährt. Trotz dieses Freibetrages müssen Einzelunternehmer mehr Steuern als die GmbH bezahlen. Denn ihre Steuer auf die Gewinne ist deutlich höher als bei einer GmbH. Je höher der Gewinn eines Unternehmens ausfällt, desto mehr sind die Unterschiede ersichtlich.

Geschäftsführergehalt, Gewinnausschüttung und GmbH Steuern

Die GmbH hat neben weniger Steuern einen weiteren Vorteil: Das Gehalt eines Geschäftsführers kann in der Steuererklärung als Unternehmensausgabe abgesetzt werden, was für das Unternehmen von Vorteil ist. Anders der Einzelunternehmer: Dessen persönliches Gehalt kann, im Gegensatz zur GmbH, nicht von der Steuer abgesetzt werden. Wie aber sieht es mit den Gewinnen bei einer GmbH aus? In den meisten Fällen werden diese für Rücklagen genutzt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Gewinne an die Gesellschafter auszuschütten. Diese unterliegen dann der Abgeltungssteuer. Der Unternehmer muss also eine Einkommenssteuer in Höhe von 25 Prozent entrichten. Im Vergleich zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist das vergleichsweise gering und macht sich vor allem bei hohen Gewinnen schnell bemerkbar.

Das Teileinkünfteverfahren

Gesellschafter, die zu mindestens 25 Prozent an der GmbH beteiligt sind, können vom sogenannten Teileinkünfteverfahren Gebrauch machen. Ihre Gewinnausschüttung, also die Dividende, wird zunächst pauschal mit 60 Prozent versteuert. Die restlichen 40 Prozent hingegen erhalten sie komplett steuerfrei. Sowohl für größere Unternehmen als auch für Familienunternehmen ist diese Regelung durchaus interessant. Dieses Verfahren kann übrigens auch dann angewandt werden, wenn eine GmbH verkauft wird und die Gewinne verteilt werden sollen. Voraussetzung ist dann allerdings, dass der Gesellschafter mindestens fünf Jahre am Unternehmen beteiligt war.

GmbH und Steuern: Vorteile durch Vermietung oder Verpachtung

Alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen bei der GmbH in den Steuern berücksichtigt werden . Auch hier ist schnell der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreicht. Nicht so bei einer GmbH. Sie zahlt lediglich 15 Prozent Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne aus Vermietung oder Verpachtung. Die Vermietung von nicht genutzten Immobilien kann für eine GmbH also durchaus lukrativ sein.

Fazit

Wie man sieht, hat die GmbH im Vergleich zu einer Einzelunternehmung zahlreiche steuerliche Vorteile und man versteht, warum diese Rechtsform in Deutschland so oft vertreten ist.

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Ana Karen Jimenez ist Redakteurin beim Deutschen Coaching Fachverlag und hat ihren Bachelor in Literaturwissenschaften und Spanisch an der Eberhard Karls Universität Tübingen abgeschlossen. Sie ist in den Magazinen für lesenswerte Ratgeber und vielfältige Kundentexte verantwortlich.

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