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N26 holt Ex-Bundesbanker Dombret als Aufsichtsratschef

Das Berliner Fintech N26 stellt seine Führungsspitze neu auf: Andreas Dombret, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesbank, soll den Vorsitz des Aufsichtsrats übernehmen. Die Gründer und mehrere Investoren haben sich nach Angaben des Unternehmens auf seine Nominierung geeinigt. Eine außerordentliche Hauptversammlung soll die Personalie bald formell bestätigen.

Parallel dazu wechselt der bisherige Aufsichtsratschef Marcus Mosen in die operative Führung und übernimmt gemeinsam mit Mitgründer Maximilian Tayenthal die Rolle des Co-CEO. Die Finanzaufsicht BaFin und das Kontrollgremium von N26 haben den Schritt laut mit der Angelegenheit vertrauten Personen bereits genehmigt.

Die Neubesetzung ist der vorläufige Höhepunkt einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Investoren und den Gründern Valentin Stalf und Tayenthal, die zusammen noch etwa 20 Prozent der Anteile halten. Streitpunkt waren vor allem Sonderrechte der Gründer sowie die hohen Renditegarantien, die Investoren bei einer Finanzierungsrunde 2021 zugesagt worden waren. Damals war N26 mit 7,7 Mrd. Euro bewertet worden, Investoren erhielten eine zugesicherte jährliche Rendite von 25 Prozent.

Im Raum steht nun ein Kompromiss: Stalf würde seinen Posten als Co-CEO aufgeben und nach einer Übergangsphase in den Aufsichtsrat wechseln, während die Renditeansprüche der Investoren reduziert würden. Auch Tayenthal soll sein Mandat spätestens Ende Dezember niederlegen.

Hinzu kommt regulatorischer Druck. N26 steht seit Jahren im Fokus der BaFin, die das Institut wegen Schwächen im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention mehrfach gerügt hat. Neben einer Deckelung des Kundenwachstums wurde ein Sonderbeauftragter eingesetzt; zuletzt drohte die Aufsicht mit weiteren Maßnahmen.

Dombret gilt als erfahrener Krisenmanager mit internationalem Profil. Zwischen 2010 und 2018 verantwortete er bei der Bundesbank die Bankenaufsicht und Finanzstabilität und vertrat Deutschland in Gremien der EZB. Branchenkenner erwarten, dass BaFin seiner Berufung zustimmen wird.

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