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Neues Steuerrecht: So werden digitale Unternehmen zukünftig gefördert
Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine innovationsfreundlichere Gestaltung des Steuerrechts geeinigt. Davon profitieren insbesondere digitale Unternehmen.


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Ziel war, eine mittelstands- und innovationsfreundlichere Ausgestaltung des Steuerrechts zu schaffen. Dabei soll der Abschreibungskatalog so geändert werden, dass mehr Anreize für die Investition in digitale Güter entstehen. So sollen KMUs dabei unterstützt werden, sich an die Digitalisierung anzupassen und international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Nadine Schön verdeutlichte: „Kleine und mittelständische Unternehmen sind der Motor der deutschen Wirtschaft. Es liegt deshalb in unser aller Interesse, dass sie den digitalen Wandel erfolgreich gestalten können und nicht abgehängt werden.“
Problem: Rückgang der Investitionen in digitale Güter bei KMUs
Große Unternehmen investierten bereits auf hohem Niveau, so Schön. Allerdings sieht das für kleine Unternehmen laut KfW-Digitalisierungsbericht anders aus: Nur 30 Prozent der 3,76 Millionen Mittelständler in Deutschland investieren in den Einsatz neuer oder verbesserter digitaler Technologien. Zwischen den Jahren 2015 und 2017 gab es sogar einen Rückgang der investierten Gelder bei KMUs.
Abschreibungskatalog soll geändert werden
„Deshalb ist es ein richtiger und wichtiger Schritt, dass der Koalitionsausschuss sich gestern auf eine mittelstands- und innovationsfreundlichere Ausgestaltung des Steuerrechts geeinigt hat,“ führte Schön fort. Abschließend: „Wenn wir in Deutschland Innovationsland Nr. 1 bleiben wollen, dann müssen wir mehr in Digitalisierung und neue Technologien investieren.“


Anne Kläs hat einen Master of Education in Französisch und Religion, ist Expertin für hochwertigen Content und beim Gewinnermagazin für das Führen von Unternehmer-Interviews verantwortlich.

