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Nikkei und Asahi verklagen Perplexity wegen unerlaubter Nutzung von Artikeln

Zwei der größten japanischen Medienhäuser, Nikkei und Asahi Shimbun, haben in Tokio Klage gegen die KI-Suchmaschine Perplexity eingereicht. Beide Gruppen werfen dem Unternehmen vor, Artikelinhalte ohne Genehmigung von ihren Servern kopiert und gespeichert zu haben. Zudem sei ein technischer Schutzmechanismus, der dies verhindern sollte, bewusst ignoriert worden.

Die Verlage verlangen jeweils 2,2 Mrd. Yen (rund 15 Mio. Dollar) Schadenersatz und die Löschung der betroffenen Artikel. In den Klageschriften heißt es, Perplexity habe Antworten erstellt, die fälschlicherweise den Zeitungen zugeschrieben worden seien und dadurch die Glaubwürdigkeit der Redaktionen untergraben hätten.

„Perplexitys Vorgehen ist groß angelegtes, andauerndes Trittbrettfahren auf journalistischer Arbeit, für die Reporter immense Zeit und Mühe investieren, während Perplexity keine Entschädigung zahlt“, erklärte Nikkei. Die Unternehmen warnen, dass die Basis des Journalismus gefährdet sei, wenn diese Praxis nicht gestoppt werde.

Mit der Klage schließen sich Nikkei und Asahi einer wachsenden Reihe internationaler Medienhäuser an, die rechtlich gegen KI-Firmen vorgehen. Auch Yomiuri, Japans auflagenstärkste Tageszeitung, sowie internationale Player wie die New York Times, Condé Nast und Dow Jones haben Perplexity bereits wegen der Nutzung ihrer Inhalte ins Visier genommen.

Perplexity verweist auf bestehende Revenue-Sharing-Modelle mit ausgewählten Partnern wie Time, Fortune und dem Spiegel. Diese Vereinbarungen sehen Zahlungen vor, wenn Artikel als Quellen in den Antworten erscheinen. Bisher stützen sich die Einnahmen des Start-ups jedoch primär auf Abonnements; über 30 Mio. Nutzer greifen nach eigenen Angaben auf die Plattform zu, die meisten davon in den USA.

Juristen sehen die japanischen Verfahren als Präzedenzfälle. „Japans Urheberrecht ist in Teilen offen für KI-Training, aber es gibt klare Einschränkungen“, sagte Kensaku Fukui, Experte für Urheberrecht der Kanzlei Kotto Dori in Tokio. Ob diese Klagen den Rahmen für künftige Lizenzmodelle setzen, dürfte nicht nur für japanische Medien von Bedeutung sein.

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