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Ratgeber

Wir klären über Vor- und Nachteile der verschiedenen Unternehmensformen auf

Neben einer sorgfältig überlegten Geschäftsidee ist die Auswahl der richtigen Unternehmensform ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Letztere bildet die Rahmenbedingungen für eine unternehmerische Tätigkeit und gibt bestimmte Strukturmerkmale vor.

Diese betreffen unter anderem die Haftung mit Privatvermögen, Beteiligung anderer Personen als Gesellschafter, das erforderliche Stammkapital, Organe und Steuern in verschiedenen Unternehmensformen. Dieser Beitrag vermittelt einen kurzen Überblick über Unternehmensformen in Deutschland und nennt wichtige Aspekte, die unbedingt zu beachten sind.

Unternehmensformen: Einzelunternehmen

Wie der Name schon verrät, nimmt an der Gründung eines Einzelunternehmens eine Einzelperson teil. Im Vergleich mit anderen Unternehmensformen erweist sich ein Einzelunternehmen als kostengünstige sowie einfache Lösung für die Selbstständigkeit. Der Gründungsprozess ist schnell und formlos, denn für Einzelunternehmer sind der Gang zum Notar und das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags im Vergleich zu anderen Unternehmensformen keine Pflicht. Während Freiberufler sich bei der Gründung eines Einzelunternehmens nur an das zuständige Finanzamt wenden müssen, sind Gewerbetreibende dazu verpflichtet, zusätzlich einen Gewerbeschein auszufüllen.

Fakten der Unternehmensformen im Überblick:

  • Nur eine Person gründet diese Unternehmensform.
  • Man benötigt kein Stammkapital.
  • Je nach Einzelfall sind Einkommenssteuer, Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer abzuführen.
  • Alle Einzelunternehmer haften mit ihrem gesamten Vermögen.

Personengesellschaft

Im Unterschied zu anderen Unternehmensformen, wie dem Einzelunternehmen, sind bei der Gründung einer Personengesellschaft zumindest zwei Personen beteiligt. Hierbei kann es sich sowohl um eine natürliche als auch eine juristische Personen handeln. Interessanterweise muss der gemeinsame Zweck von Gesellschaftern nicht unbedingt rein wirtschaftlicher Natur sein. Zum Beispiel, wenn Gemeinschaftspraxen und Sozietäten, von Ärzten und Anwälten gegründet werden. Wichtig ist allerdings, dass der gemeinsame Zweck im entsprechenden Gesellschaftsvertrag festgehalten wird. Die Personengesellschaften können die folgenden Formen annehmen:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Deren Gründungsprozess ist unkompliziert und kostengünstig. Gründer benötigen weder Stammkapital noch eine notarielle Beglaubigung ihres Gesellschaftsvertrags. Sie sind gleichberechtigt und haften uneingeschränkt – also mit ihrem gesamten Vermögen. Es fallen Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer an.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Sie weist Parallelen zur GbR in Bezug auf den Gründungsprozess, die Haftung der Gesellschafter sowie steuerliche Abgabe- und Zahlungspflichten auf. Ein wichtiger Unterschied liegt in der Ausübung einer kaufmännischen Tätigkeit. Aus diesem Grund ist diese Form der Personengesellschaft vorwiegend für Handelsunternehmen von Bedeutung.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Sie stellt eine Sonderform der OHG dar und unterliegt grundsätzlich den gleichen gesetzlichen Regelungen. Anders als GbR und OHG nennt eine KG zwei spezielle Gesellschafter. Hier angesprochen sind Kommanditist und Komplementär. Was die Haftung der Gesellschafter anbetrifft, ist diese im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen bei einer KG teils beschränkt und teils unbeschränkt.

Kapitalgesellschaft

Es handelt sich hierbei um eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung von zusammengeschlossenen Gesellschaftern im Vordergrund steht. Als juristische Person hat eine Kapitalgesellschaft die eigene Rechtspersönlichkeit, wodurch sie unabhängig von ihren Gesellschaftern besteht und selbstständig steuerpflichtig ist. Erwähnenswert ist ebenfalls, dass Gesellschafter keine persönliche Haftung übernehmen. Dank dessen bleibt ihr Privatvermögen jedoch unangetastet. Eine Haftungsbeschränkung und Übertragbarkeit der Anteile macht eine Kapitalgesellschaft attraktiv. Innerhalb dieser Unternehmensform unterscheidet man:

  • Aktiengesellschaft (AG): Deren Gründung ist sehr formell. Sie setzt einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und ein Grundkapital in Höhe von 50.000 Euro voraus. Des Weiteren erfordert diese Unternehmensform Aufsichtsrat und Vorstand als zusätzliche Organe. Im Rahmen einer AG werden die Geschäftsanteile in Form von Aktien an Aktionäre verteilt. Ist eine Einzelperson an der Gründung einer AG beteiligt, bekommt sie 100 Prozent der Aktienanteile.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Sie genießt hohes Ansehen und Vertrauen in Deutschland. Trotzdem überlegen sich viele Gründer lange, bevor sie sich für eine GmbH entscheiden. Dies liegt vor allem am aufwendigen Gründungsprozess und der Pflicht, ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachzuweisen. Vorteilhaft ist, dass diese Unternehmensform auch von einer Einzelperson als Ich-GmbH gegründet werden kann.
  • Unternehmensgesellschaft (UG): Sie erfreut sich großer Beliebtheit unter jungen Gründer, die auf ein hohes Stammkapital verzichten wollen. Dieses beträgt mindestens einen Euro. Der Gründungsprozess ähnelt einer GmbH und AG: Er ist zeit- und kostenintensiv. Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Beglaubigung. Mindestens eine Einzelperson kann die Gründung vornehmen. Es fallen Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer an.

Unternehmensformen: Die Limited by Shares

Aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit ist es für deutsche Gründer verschiedener Unternehmensformen möglich, eine Private Company Limited by Shares (Ltd.) zu gründen. Darunter versteht man eine Form der Kapitalgesellschaft, die im britischen Gesellschaftsrecht verankert ist und der deutschen Unternehmensgesellschaft (UG) ähnelt. Gründer dieser Rechtsform müssen einen Unternehmenssitz in Großbritannien haben und unterliegen somit dem britischen Recht. Gleichzeitig sind sie dazu verpflichtet, ihr Unternehmen in das deutsche Handelsregister einzutragen. Die unbeschränkte Steuerpflicht hängt von ihrem Lebensmittelpunkt ab.

Wichtige Vorteile der Unternehmensform:

  • Eine Ltd. kann von einer Einzelperson gegründet werden.
  • Der Gründungsprozess ist relativ unkompliziert sowie sehr schnell.
  • Das Stammkapital beträgt mindestens 1 britisches Pfund (1,10 Euro).
  • Der Privatbesitz der Gründer bleibt wie bei manch anderen Unternehmensformen unangetastet.
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags sind zulässig und einfach einzutragen.

Einige Nachteile der Unternehmensform:

  • Gründer einer Ltd. müssen ein Registered Office in Großbritannien unterhalten.
  • Die Jonglage zwischen zwei Rechtssystemen erschwert den Geschäftsalltag.
  • Die Buchführung erfordert einen größeren Aufwand.
  • Oft muss eine Agentur für die Gründung und tägliche Angelegenheiten beauftragt werden.
  • Eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente aus dem Englischen ist notwendig.

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Ana Karen Jimenez ist Redakteurin beim Deutschen Coaching Fachverlag und hat ihren Bachelor in Literaturwissenschaften und Spanisch an der Eberhard Karls Universität Tübingen abgeschlossen. Sie ist in den Magazinen für lesenswerte Ratgeber und vielfältige Kundentexte verantwortlich.

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