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Varta-Kleinaktionäre klagen wegen drohender Enteignung
Kleinaktionäre des angeschlagenen Batterieherstellers Varta haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wehren sich gegen den geplanten Ausschluss ihres Bezugsrechts im Rahmen der Sanierung des Unternehmens, was ihrer Ansicht nach gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstoße. Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK) kritisiert insbesondere, dass die Interessen der Altaktionäre im Zuge des Verfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ausgehebelt würden.
Hauptaktionär Michael Tojner, der 50,1 Prozent der Varta-Anteile hält, plant eine Kapitalherabsetzung und eine anschließende Kapitalerhöhung. Dabei sollen die Publikumsaktionäre von der Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden, während Tojner als einziger Altaktionär teilnehmen darf. Die SdK bezeichnet dieses Vorgehen als „treuwidrig und aktionärsfeindlich“. Der Varta-Vorstand betonte hingegen, das aktuelle Verfahren sei die beste Lösung für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und die Gesamtheit der Gläubigergruppen.
Der Konzern mit Sitz in Ellwangen und rund 4.000 Mitarbeitern steckt seit längerem in einer tiefen Krise. Ursachen sind unter anderem die stark schwankende Nachfrage nach kleinen Lithium-Ionen-Batterien, wie sie beispielsweise in Kopfhörern genutzt werden, sowie Managementfehler. Kritiker werfen Varta vor, sich zu abhängig von Hauptkunde Apple gemacht und Investitionen zu leichtfertig getätigt zu haben. Ein Hackerangriff im Februar, der die Produktion wochenlang lahmlegte, verschärfte die Probleme zusätzlich.
Trotz der anhaltenden Unsicherheiten verzeichnete die Varta-Aktie im XETRA-Handel einen Anstieg von 8,41 Prozent auf 2,24 Euro. Anleger zeigen sich offenbar optimistisch, dass die gerichtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen gemeistert werden können.