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Münchner Staatsanwaltschaft strafft Anklage: Ex-Wirecard-Chef Markus Braun bleibt schwere Strafe nicht erspart


Die Münchner Staatsanwaltschaft hat einen Teil der Vorwürfe gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun fallen gelassen, wie das Landgericht München am Mittwoch mitteilte. Hintergrund ist die Annahme, dass Braun selbst ohne diese Anklagepunkte mit einer hohen Haftstrafe rechnen muss. Nach deutschem Recht kann das Strafmaß auf bis zu 15 Jahre festgesetzt werden.
Braun sitzt seit Juli 2022 in Untersuchungshaft und hat stets jede Schuld abgestritten. Er führt an, von seinem inzwischen flüchtigen Stellvertreter Jan Marsalek betrogen worden zu sein. Jener ist seit dem Zusammenbruch des einst hochgehandelten Fintech-Konzerns abgetaucht und wird in Russland vermutet.
Zu den nun fallen gelassenen Punkten zählen der angebliche Betrug in Wirecards Finanzbericht 2015, 26 Fälle von Marktmanipulation und einzelne Unterschlagungsvorwürfe in Verbindung mit Krediten an Geschäftspartner. Hingegen bleiben die mutmaßlichen Falschangaben in den Jahresabschlüssen 2016 bis 2018 sowie der Vorwurf einer ungenauen ad hoc-Mitteilung und von betrügerischen Krediten in Asien bestehen. Braun soll zudem Bankenkonsortien um 1,75 Mrd. Euro betrogen haben.
Im Zentrum der seit Dezember 2022 laufenden Hauptverhandlung steht der Vorwurf, dass Braun und zwei weitere frühere Führungskräfte über Jahre hinweg ein „kriminelles Gebilde“ geleitet haben. Einer der Mitangeklagten tritt mittlerweile als Kronzeuge gegen den Ex-Vorstandschef auf. Ursprünglich umfasste die Anklage 89 Seiten, die im Gericht vier Stunden lang verlesen wurden. Die Richter drängten zuletzt auf eine Verschlankung der Anklage, um eine raschere Entscheidung in Aussicht zu stellen.
Wirecard, einst mit einer Marktkapitalisierung von 24 Mrd. Euro am Frankfurter Parkett gefeiert, brach 2020 unter der Last von milliardenschweren Bilanzfälschungen zusammen und sorgte für einen der größten Wirtschaftsskandale in Europa. Mit Blick auf die verbleibenden Anklagepunkte rechnet die Staatsanwaltschaft weiterhin fest mit einer Verurteilung. Dabei, so die Behörde, seien die verbliebenen Tatvorwürfe „derart gravierend“, dass trotz der gekürzten Anklage ein hohes Strafmaß absehbar sei.
Die Verhandlungstermine waren zunächst noch für das gesamte Jahr veranschlagt. Ob die eingedampfte Anklage das Verfahren nun spürbar beschleunigt, ist laut Gericht allerdings noch unklar. Was am Ende bleibt, ist der Verdacht eines umfassenden Betrugssystems, für das die Münchner Justiz Braun in die Verantwortung zieht.

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