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Amazon verliert vor Gericht: Düsseldorfer Urteil erklärt Preiserhöhungsklausel für Prime-Mitgliedschaft für unwirksam
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen ersten Teilerfolg gegen Amazon erzielt: Das Landgericht Düsseldorf erklärte die Klausel, die Amazon im Herbst 2022 zur eigenmächtigen Preiserhöhung für sein Prime-Mitgliedsprogramm eingeführt hatte, für unwirksam. Laut Gericht hätte der US-Konzern seine Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung bitten müssen.
Die Verbraucherzentrale strebt nun eine Sammelklage an, um Amazon zur Rücknahme der damaligen Preiserhöhung und zur Rückzahlung der Differenz an die betroffenen Kundinnen und Kunden zu zwingen. Amazon prüft derzeit, ob es gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegen wird, wie eine Sprecherin des Unternehmens mitteilte.
Die Verbraucherschützer hatten zudem gefordert, dass Amazon die Kundschaft auch in einer Informationsmail explizit um Zustimmung hätte bitten müssen. Diesen Punkt wies das Gericht jedoch ab. Entscheidender sei jedoch, dass die Vertragsklausel selbst für ungültig erklärt wurde, so die Verbraucherzentrale.
Die beanstandete Klausel lautete: „Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen.“ Als Kriterien nannte Amazon unter anderem Inflation und Steuererhöhungen.
Amazon hält die Preiserhöhung für rechtmäßig. Eine Sprecherin erklärte: „Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime-Mitgliedsgebühr informiert.“ Zudem hätten Kundinnen und Kunden jederzeit die Möglichkeit gehabt, ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Weitere rechtliche Schritte gegen das Urteil schließt Amazon nicht aus.
Es ist nicht der erste juristische Konflikt der Verbraucherzentralen mit Amazon. Bereits seit 2022 läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen, in der es um die Frage geht, ob Amazon einen Aufpreis verlangen darf, damit Prime Video ohne Werbung ausgestrahlt wird.
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