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Birkenstock kämpft vor Gericht um den Schutz seiner Klassiker
Der deutsche Schuhhersteller Birkenstock versucht, seine ikonischen Sandalen als „Werke der angewandten Kunst“ urheberrechtlich schützen zu lassen und steht mit drei Konkurrenten vor dem Bundesgerichtshof. Das Unternehmen sieht in den nachgeahmten Designs eine Verletzung seiner kreativen Schöpfung und argumentiert, dass Modelle wie „Arizona“, „Gizeh“ oder „Boston“ durch ihre unverwechselbare Gestaltung schutzwürdig seien.
Birkenstock betont, dass sowohl einzelne Designelemente wie Schnallen und Riemen als auch deren Kombination das künstlerische Niveau der Modelle ausmachten. Vertreter des Unternehmens verweisen auf frühere Entscheidungen deutscher Gerichte, die etwa Bauhaus-Leuchten oder Möbel von Le Corbusier als urheberrechtlich geschützt anerkannten.
Während das Landgericht Köln diese Sichtweise teilte und Birkenstock Recht gab, wies das Oberlandesgericht Köln die Klagen ab. Es fehle an der notwendigen „Schöpfungshöhe“, die das Werk als Kunstwerk qualifizieren würde. Tchibo, einer der Beklagten, argumentiert ähnlich und sieht keinen künstlerischen Anspruch, der einen Schutz rechtfertigt.
Die heutigen Sandalen-Ikonen hatten anfangs einen schwierigen Start. Birkenstock wurde in den 1960er Jahren auf der Düsseldorfer Schuhmesse belächelt. Der heutige Erfolg und die Zugehörigkeit zum französischen Luxuskonzern LVMH betonen jedoch den kommerziellen und kulturellen Wert der Marke. Ein Sieg vor dem Bundesgerichtshof könnte Birkenstock nicht nur juristischen Schutz, sondern auch langfristige Vorteile im Wettbewerb sichern, da das Urheberrecht Schutz für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bietet.
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