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EU-Kommission verhängt Kartellstrafe von 458 Millionen Euro gegen Autohersteller wegen Recyclingabsprachen

Die Europäische Kommission hat 16 große Automobilhersteller sowie den Branchenverband ACEA mit einer Kartellstrafe von insgesamt 458 Millionen Euro belegt. Der Vorwurf: Über einen Zeitraum von fast 15 Jahren sollen die beteiligten Unternehmen wettbewerbswidrige Absprachen zur Altfahrzeugverwertung getroffen haben. Im Zentrum stehen koordinierte Maßnahmen, um Kosten für das Fahrzeugrecycling zu minimieren und Informationen über die Recyclingfähigkeit von Fahrzeugen gezielt zurückzuhalten.

Laut Kommission betraf das Kartell den Zeitraum von 2002 bis 2017. Über das Netzwerk des Verbands ACEA sollen regelmäßige Treffen organisiert worden sein, bei denen sich die Hersteller darauf verständigten, keine Vergütung an Fahrzeugverwerter zu zahlen und die Kommunikation über die Recyclingquoten alter Fahrzeuge bewusst einzuschränken. Damit sollte verhindert werden, dass Recyclinginformationen zu einem Verkaufsargument werden – und Unternehmen unter Druck geraten, über gesetzliche Mindestanforderungen hinauszugehen.

Die höchste Einzelstrafe entfällt mit 127,7 Millionen Euro auf Volkswagen, gefolgt von Renault-Nissan mit 81,46 Millionen Euro. Weitere betroffene Unternehmen sind unter anderem Stellantis (inklusive Opel), General Motors, Ford, BMW, Toyota, Hyundai-Kia, Volvo, Honda sowie Jaguar Land Rover (Tata Motors). Mercedes-Benz entging einer Strafe in Höhe von rund 35 Millionen Euro, da der Konzern das Kartell gegenüber der Kommission offengelegt hatte.

Mehrere Hersteller profitierten von Strafnachlässen wegen Kooperation. Mitsubishi, Ford, Stellantis und Opel kamen durch ihre Mitarbeit bei den Ermittlungen in den Genuss von Reduktionen der Geldbußen. Die übrigen betroffenen Unternehmen äußerten sich zunächst nicht zu den Entscheidungen.

Auch Großbritannien verhängte parallel Bußgelder. Die britische Wettbewerbsbehörde CMA setzte in einem parallelen Verfahren Geldstrafen in Höhe von 77,68 Millionen Pfund (rund 99,5 Millionen US-Dollar) gegen zehn Autohersteller und zwei Branchenverbände fest.

Die Reaktionen fielen verhalten aus. Renault verwies auf die frühe Entwicklungsphase des Recyclingsektors und betonte, dass für Verbraucher kein finanzieller Schaden entstanden sei. Der Verband ACEA erklärte, man habe vollständig mit den Behörden kooperiert und werde keinen Einspruch einlegen. Die Praktiken hätten weder Innovation behindert noch Verbraucher geschädigt – dennoch erkenne man die Verstöße an.

Nach EU-Recht müssen Hersteller die Entsorgungskosten für Altfahrzeuge übernehmen und den Kunden kostenfreie Rückgabe ermöglichen. Darüber hinaus schreibt das Regelwerk vor, dass Käufer über die Recyclingfähigkeit von Neufahrzeugen informiert werden. Die Absprachen, so die Kommission, hätten genau diese Transparenz verhindert – und damit den Wettbewerb gezielt verzerrt.

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