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EuGH bestätigt Freispruch von Intel im Kartellverfahren
Der Chipkonzern Intel hat einen bedeutenden juristischen Sieg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die EU-Kartellbehörden im langjährigen Verfahren wegen angeblich wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für Computerchips kein Bußgeld von 1,06 Milliarden Euro gegen den US-Konzern verhängen dürfen.
Die EU-Kommission hatte im Jahr 2009 eine Rekordstrafe gegen Intel verhängt, da der Konzern seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der x86-CPUs missbraucht haben soll. Vorwürfe beinhalteten, dass Intel Herstellern Zahlungen leistete, um die Einführung konkurrierender Produkte zu stoppen oder zu verzögern, sowie Rabatte anbot, wenn diese x86-CPUs von Intel kauften.
Intel legte gegen die Strafe Berufung ein, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führte, der sich über mehr als 15 Jahre erstreckte. Im Jahr 2022 hob das Oberlandesgericht Köln die ursprüngliche Geldbuße auf, da die Analyse der Kartellbehörden als unvollständig bewertet wurde und nicht ausreichend bewiesen werden konnte, dass die mutmaßlichen Rabatte den Wettbewerb beeinträchtigt hätten. Daraufhin verhängte die EU-Kommission eine geringere Strafe von rund 376,76 Millionen Euro und legte Berufung beim EuGH ein.
Am Donnerstag wies der Europäische Gerichtshof die Berufung der Kommission zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Damit ist die ursprüngliche Anklage gegen Intel endgültig abgewiesen, und das Unternehmen muss die zuvor festgelegte Strafe nicht zahlen.
Diese Entscheidung unterstreicht die Herausforderungen, mit denen US-amerikanische Technologiekonzerne in der europäischen Regulierung konfrontiert sind, sowie die Bedeutung gründlicher und umfassender Untersuchungen bei Kartellverfahren. Die Deutsche Bank und andere Finanzinstitute zeigten sich positiv überrascht über das Urteil. Im Handel an der NASDAQ stieg die Intel-Aktie zeitweise um 1,11 Prozent auf 22,23 US-Dollar. Intel und die EU-Kommission waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.