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Kartellrechtsbeschwerde gegen Temu – Handelsverband greift chinesischen Online-Riesen frontal an


Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische E-Commerce-Plattform Temu eingereicht. Der Vorwurf: Temu schränke gezielt die Preisautonomie seiner Handelspartner ein und verzerre damit den Wettbewerb. Händler dürften demnach ihre Produkte auf Temu nur dann listen, wenn sie dort mindestens 15 Prozent günstiger angeboten werden als auf anderen Plattformen – unabhängig von deren Kalkulation. Zudem behalte sich Temu laut HDE vor, finale Preise einseitig festzusetzen.
Damit geht der Verband erstmals juristisch gegen ein Geschäftsmodell vor, das in der Branche seit Langem für Unmut sorgt. Temu, Tochter des chinesischen Konzerns PDD Holdings, hatte sich durch aggressive Preisstrategien und eine große Auswahl in kurzer Zeit einen erheblichen Marktanteil auch in Deutschland erarbeitet.
Doch nicht nur das Preisgefüge steht in der Kritik. In Testkäufen habe man wiederholt Produkte entdeckt, die gegen geltende Sicherheitsstandards verstoßen, so der Verband. „Wer auf dem deutschen Markt aktiv ist, muss sich auch an deutsche Regeln halten“, heißt es in der Mitteilung. Die Vorwürfe decken sich mit Beobachtungen der EU-Kommission, die Temu – ebenso wie Konkurrent Shein – seit Monaten wegen irreführender Werbung, mangelhafter Transparenz und Verbrauchertäuschung im Visier hat.
Inmitten dieser regulatorischen Turbulenzen gab Temu am selben Tag eine strategische Partnerschaft mit dem deutschen Softwareanbieter PlentyONE bekannt. Das in Kassel ansässige Unternehmen soll Temus Infrastruktur für Händler verbessern und dabei helfen, international weiter zu expandieren. Der Zeitpunkt der Ankündigung wirkt wie ein Versuch, die öffentliche Wahrnehmung zu korrigieren – zumal die Marktplatztechnologie künftig noch engere Bindungen zwischen Temu und seinen Drittanbietern schaffen dürfte.
Aus Sicht des HDE ist jedoch klar: Der wachsende Einfluss solcher Plattformen sei nicht nur eine Gefahr für faire Wettbewerbsbedingungen, sondern auch für den Verbraucherschutz. Das Bundeskartellamt wird nun entscheiden müssen, ob Temus Geschäftsmodell mit deutschem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

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