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Niederlage für Birkenstock im Rechtsstreit mit Aldi um Sandalen-Design
Birkenstock hat auch in der Berufungsverhandlung vor Gericht eine Niederlage im Rechtsstreit mit Aldi um das Design einer Sandale erlitten. Das Gericht wies die von Birkenstock geltend gemachten Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Discounter zurück. Der Schuhhersteller hatte argumentiert, dass Aldi mit einem Produkt in seinem Sortiment die Design- und Wettbewerbsrechte von Birkenstock verletzt habe.
Die Richter folgten dieser Bewertung jedoch nicht. Sie stellten fest, dass die von Aldi angebotene Sandale keine Schutzrechte von Birkenstock verletze. Damit scheiterten auch die weiteren Forderungen des Schuhherstellers, die unter anderem einen Rückruf und die Vernichtung der betroffenen Produkte sowie eine Kostenerstattung umfassten.
Lediglich bei der Verteilung der Verfahrenskosten gab es eine geringfügige Änderung zugunsten von Birkenstock. In der Hauptsache blieb der Discounter jedoch siegreich, was die rechtliche Zulässigkeit seines Sandalenangebots betrifft.
Die Entscheidung ist ein Rückschlag für Birkenstock, das als renommierter Hersteller im Schuhsegment für robuste Designs und geschützte Modelle bekannt ist. Aldi hingegen konnte seine Position in dem Streit festigen und sieht sich durch die Urteile in erster und zweiter Instanz gestärkt.