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thyssenkrupp bleibt bei eigenständiger Stahlsparte trotz EuGH-Urteil
thyssenkrupp bekräftigt seine Strategie, die Stahlsparte eigenständig zu führen, trotz des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Das Urteil bestätigt das 2019 von der EU-Kommission verhängte Verbot einer Fusion mit dem europäischen Stahlgeschäft von Tata Steel, das ursprünglich zum Schutz des Wettbewerbs in der Branche dienen sollte.
Der Industriekonzern treibt aktuell eine umfassende Neuaufstellung seiner Stahlsparte voran. Im Juli übernahm die EP Corporate Group (EPCG) 20 Prozent der Anteile und befindet sich in Gesprächen über den Erwerb weiterer 30 Prozent, um ein gleichberechtigtes 50/50-Joint Venture zu bilden. Diese strategische Partnerschaft soll die Marktposition stärken und die Abhängigkeit vom volatilen Stahlmarkt, der durch Überkapazitäten und starken asiatischen Wettbewerbsdruck geprägt ist, verringern.
Die geplante Fusion mit Tata Steel wurde vor fünf Jahren aus wettbewerbsrechtlichen Gründen von der EU-Kommission blockiert. Ein Zusammenschluss hätte einen der größten Stahlkonzerne Europas mit rund 48.000 Mitarbeitern geschaffen. Nachdem thyssenkrupp seine Klage gegen die Entscheidung im Juni 2022 verlor, bestätigt der EuGH nun die Ablehnung vollständig. „Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Gericht die von uns vorgebrachten Klagegründe nicht hinreichend berücksichtigt hat“, erklärte thyssenkrupp. Zudem kritisiert das Unternehmen die von der Kommission angewandten Maßstäbe zur Bewertung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen als unangemessen angesichts der schwierigen Lage der europäischen Stahlindustrie.
Die Neuaufstellung erfolgt in einem herausfordernden Umfeld, in dem europäische Stahlhersteller zunehmend unter Druck stehen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Durch die strategischen Partnerschaften und geplanten Kapitalerhöhungen will thyssenkrupp seine Position im Markt festigen und sich besser gegen globale Wettbewerber behaupten.