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US-Richterin erklärt Googles Ad-Tech-Geschäft zum illegalen Monopol – Zerschlagung im Raum

Mit einem Urteil, das tief in die Struktur von Googles Werbegeschäft eingreifen könnte, hat ein US-Bundesgericht dem Alphabet-Konzern erneut illegale Monopolpraktiken attestiert. Die Entscheidung betrifft insbesondere den Ad-Tech-Bereich, mit dem Google im vergangenen Jahr rund 31 Milliarden US-Dollar umsetzte – etwa ein Zehntel des Konzernumsatzes.

Die zuständige Richterin Leonie Brinkema sah es als erwiesen an, dass Google im Markt für Werbe-Server und Anzeigenbörsen gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Die Marktbeherrschung sei nicht nur durch Übernahmen kleinerer Konkurrenten zustande gekommen, sondern durch strategische „Tying“-Praktiken weiter abgesichert worden. So habe Google den Zugang zu einzelnen Diensten von der Nutzung anderer Produkte abhängig gemacht und damit Wettbewerb systematisch unterdrückt. Werbekunden, Medienhäuser und letztlich Konsumenten hätten darunter gelitten.

Alphabet-Aktien gaben nach Bekanntwerden des Urteils am Donnerstag um 1,5 % nach. Google kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an. Vizepräsidentin Lee-Anne Mulholland erklärte, die Entscheidung übersehe die Vorteile für Verlage: „Unsere Tools sind effizient, günstig und gefragt. Publisher haben Alternativen.“

Brinkemas Urteil ist das zweite innerhalb weniger Monate, das Google als Monopolisten verurteilt. Bereits im August erklärte ein Richter in Washington D.C. die marktbeherrschende Stellung von Googles Suchmaschine für wettbewerbswidrig. In beiden Fällen wird die Möglichkeit diskutiert, zentrale Geschäftsbereiche wie Ad Exchange oder sogar den Chrome-Browser abzuspalten – Forderungen, die auch aus dem US-Justizministerium kommen.

Die Trump-Regierung führt damit kartellrechtliche Verfahren fort, die unter Präsident Biden begonnen wurden. Parallel laufen Verfahren gegen Apple, Meta und Amazon. Die Federal Trade Commission will etwa Meta zur Abspaltung von Instagram und WhatsApp zwingen, während Apple sich gegen Vorwürfe wehrt, Drittdienste systematisch von iOS auszuschließen.

Die Ad-Tech-Klage gegen Google wurde von einem parteiübergreifenden Bündnis aus Bundesstaaten unterstützt. Im Fokus stand die Software zur Platzierung von Display-Anzeigen. Medienhäuser wie News Corp, Gannett und der „Daily Mail“-Verlag beklagten, faktisch keine Alternative zu Googles AdX-Plattform zu haben.

Besonders brisant: Interne E-Mails, die im Prozess auftauchten, belegen laut Justizministerium das überzogene Margenstreben. Ein Google-Manager kritisierte intern den „irrational hohen Anteil“ von 20 %, den Google vom Anzeigenumsatz einbehält. Die Wettbewerber hätten keine echte Chance gehabt, dagegen anzutreten.

Hinzu kommt der Vorwurf, Google habe durch systematisches Löschen von Chatverläufen („history off“) und missbräuchliche Verschleierung von Dokumenten als angeblich anwaltlich geschützt versucht, die Aufklärung zu behindern. Richterin Brinkema sprach zwar keine formellen Sanktionen aus, rügte jedoch das „systematische Ignorieren prozessualer Regeln“.

In den kommenden Monaten wird es nun darum gehen, wie weitreichend die Konsequenzen ausfallen. Eine Zerschlagung des Ad-Tech-Geschäfts ist ebenso im Gespräch wie Einschränkungen bei der Bündelung von Produkten. Klar ist: Google steht im Zentrum der härtesten kartellrechtlichen Auseinandersetzung gegen ein US-Tech-Unternehmen seit Jahrzehnten – und das juristische Finale ist noch längst nicht erreicht.

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