Setze dich mit uns in Verbindung

GEWINNERmagazin.de

Ticker

US-Richterin wirft Apple vorsätzliche Missachtung von Kartellurteil vor – Verweis an Strafverfolger

Apple steht erneut im Fokus eines Kartellverfahrens – diesmal mit strafrechtlicher Dimension. Ein US-Bundesgericht hat den iPhone-Konzern scharf gerügt, weil er zentrale Auflagen aus einem früheren Urteil nicht umgesetzt habe. Die zuständige Richterin Yvonne Gonzalez Rogers sprach am Mittwochabend von „vorsätzlicher Missachtung“ des Gerichts und überwies den Fall an die Bundesstaatsanwaltschaft zur Prüfung eines Strafverfahrens wegen Missachtung des Gerichts („criminal contempt“).

Konkret geht es um ein Urteil aus dem Jahr 2021, in dem Apple verpflichtet wurde, Entwicklern zu erlauben, alternative Bezahlwege außerhalb des App Store anzubieten – ohne die bislang üblichen 30 % Gebühren. Apple hatte daraufhin zwar formell Änderungen eingeführt, jedoch ein neues Gebührenmodell von 27 % etabliert und technische sowie vertragliche Hürden geschaffen, die nach Auffassung der Richterin dem Ziel der Verfügung widersprachen.

Die Entscheidung trifft Apple an einem neuralgischen Punkt: Das Unternehmen generiert jährlich Milliarden an margenstarkem Umsatz durch In-App-Käufe. Trotz der Lockerung der Regeln sei es unklar, inwieweit Nutzer ihr Verhalten tatsächlich ändern und auf externe Bezahloptionen umsteigen, so Marktbeobachter.

Richterin Rogers sparte nicht mit Kritik an der Konzernspitze. CEO Tim Cook habe sich gegen den Rat seines langjährigen Marketingchefs Phil Schiller gestellt und stattdessen auf sein Finanzteam gehört – ein Fehler, wie die Richterin schrieb: „Cook chose poorly.“ Zudem habe der Vice President of Finance, Alex Roman, vor Gericht „nachweislich gelogen“.

Der Fall geht auf eine Klage des „Fortnite“-Entwicklers Epic Games zurück, der Apple 2021 unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen hatte. Zwar entschied das Gericht damals überwiegend zugunsten Apples, verpflichtete das Unternehmen aber zur Öffnung des App Store für alternative Bezahlmodelle. Die erneute gerichtliche Maßregelung könnte auch regulatorisch nachwirken – nicht zuletzt in Europa, wo Apple erst vergangene Woche von der EU-Kommission wegen ähnlicher Verstöße mit einer Strafe belegt wurde.

Apple kündigte umgehend Berufung gegen die neue Verfügung an. Die Aktien des Unternehmens gaben im nachbörslichen Handel leicht nach.

Weiterlesen

Bei Nachrichten von Eulerpool handelt es sich um extern erstellte Tickermeldungen. Ihre Einbettung erfolgt automatisch. Sie werden von uns nicht überprüft oder bearbeitet.

Klicke, um zu kommentieren

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mehr in Ticker

Nach oben