Ratgeber
Soforthilfe und Schutzfonds: Das steht dir jetzt zu!
Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen ihres Corona-Schutzschildes erste konkrete Informationen zu den unterschiedlichen Hilfsprogrammen veröffentlicht. Hier erfährst du, wie viel Geld deinem Unternehmen zusteht, falls durch die Coronakrise Probleme auftreten.
Von
50 Milliarden Euro Soforthilfen investiert das Bundesfinanzministerium in deutsche Unternehmen, um Arbeitsplätze und die Wirtschaft zu stützen und die Realwirtschaft zu stabilisieren. Hier haben wir für dich zusammengefasst, was für Unterstützung dir jetzt zusteht.
Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler
Das unbürokratische Sofortprogramm bietet Kleinstunternehmen aller Branchen, Soloselbstständigen und Freiberuflern einmalige Soforthilfen an. Einsatzgebiete sollen vor allem Miet-, Pacht- und sonstige Betriebskosten sein. Auch die Kreditaufnahme soll erleichtert werden. Da das Programm durch die Länder ausgeführt wird, kann die Soforthilfe mit ländereigenen Hilfsprogrammen kombiniert werden.
Keine direkte Anmeldung von Insolvenzen nötig
Neben der Soforthilfe gibt es noch eine Veränderung der Insolvenzregeln – wer in den nächsten Monaten durch die Corona-Pandemie illiquide wird, muss seine Insolvenz vorerst nicht anmelden.
Habe ich ein Recht auf die Soforthilfe?
Wenn du wirtschaftliche Komplikationen infolge des Virus nachweisen kannst. Die Probleme (bspw. Engpässe) dürfen eindeutig nicht vor März 2020 entstanden sein. Außerdem darf der Schadenseintritt erst nach dem 11. März erfolgt sein – dann steht dir Soforthilfe zu.
In welcher Höhe steht mir Soforthilfe zu?
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten:
Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
- Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten:
Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
Grundsicherung
Neben der Soforthilfe sollen Selbstständige einen einfachen Zugang zur Grundsicherung erhalten. Aufgrund der aktuellen Situation gelten für sechs Monate besondere Ausnahmen: Bei Stellung des Antrages musst du keine Vermögensverhältnisse offenlegen. Dein Vermögen muss nicht angetastet werden. Die Anträge werden vorläufig bewilligt, damit du nicht lange auf dein Geld warten musst. Die Bedürftigkeitsprüfung wird später durchgeführt.
Hilfskredite
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Hilfskredite zur Verfügung gestellt. Das Sonderprogramm der KfW begann am 23. März 2020. Die Mittel sind unbegrenzt und stehen für kleine, mittelständische und große Unternehmen bereit. Die Voraussetzungen für die Kredite wurden gelockert, die Mindestanforderung an die Kreditwürdigkeit etwa wurde deutlich gesenkt.
Die KfW stemmt die größten Teile der Haftung dieser Kredite (80 bis 90 Prozent). Prozesse wurden vereinfacht, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen.
Zudem wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht – rückwirkend bis zum 01.März 2020. Unternehmen in Ausnahmesituationen können somit jetzt schon Kurzarbeit beantragen.
Schutzfonds
Um die Realwirtschaft zu stabilisieren, gibt es jetzt einen Entwurf für einen Wirtschaftsstabilisierungsfond. Dieser ist vor allem an große Unternehmen adressiert. Der Fond soll den schon in der Finanzkrise entwickelten Finanzmarktstabilisierungsfond unterstützen.
Der Stabilisierungsfond beinhaltet folgende Garantien:
- Liquiditätsgarantien: Garantierahmen in Höhe von 400 Mrd. Euro für Refinanzierung am Kapitalmarkt und zur Vorbeugung von Liquiditätsengpässen
- Kapitalmaßnahmen: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd. Euro für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen um Insolvenzen entgegenzuwirken
- Refinanzierung: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd Euro zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wie stelle ich die Anträge?
Die Antragsstellung soll möglichst elektronisch stattfinden. Da das Programm die Programme der einzelnen Länder ergänzt, werden die Anträge in den jeweiligen Bundesländern bearbeitet. Die Länder müssen noch bekannt geben, welche Behörden zuständig sind. Konkrete Vorgehensweisen werden in Kürze vom Bundesministerium bekanntgegeben.
Den aktuellen Stand findest du hier:
Das KfW-Sonderprogramm lässt sich über die Hausbanken oder andere Finanzierungspartner beantragen. Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.
Details dazu findest du hier:
Für weitere Updates solltest du die Homepage des Bundesfinanzministeriums verfolgen: www.bundesfinanzministerium.de
Nina Rath ist Bachelor of Science in Marketing und als Journalistin unsere Expertin für tagesaktuelle News, die Marketer, Selbstständige und Unternehmer interessieren.