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UBS lässt britischen Ex-Credit-Suisse-Angestellten Sonderregelung: Sabbaticals bleiben trotz Fusion bestehen

Ehemalige Credit-Suisse-Mitarbeiter in Großbritannien können weiterhin drei Monate lang vergütete Auszeiten nehmen, obwohl ihr Arbeitgeber mittlerweile offiziell zur UBS-Gruppe gehört. Wie mit der Angelegenheit vertraute Personen berichten, profitieren diese Beschäftigten noch immer von alten Vertragsklauseln, die ihnen alle fünf Jahre eine komplett bezahlte Auszeit im ersten Monat sowie 80 Prozent im zweiten und 60 Prozent im dritten Monat gewähren.

Die unterschiedliche Behandlung rührt daher, dass einige Angestellte bislang nicht auf UBS-Verträge umgestellt wurden, obwohl die rechtliche Fusion beider Institute bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde. Das Beispiel der Sabbaticals verdeutlicht, dass selbst fast zwei Jahre nach der Notübernahme von Credit Suisse durch UBS weiterhin Uneinheitlichkeiten in den betrieblichen Leistungen bestehen.

Insbesondere in der Zeit der Pandemie setzten Banken häufig auf Auszeiten, um Mitarbeitende vor Burnout zu schützen und die Fluktuation zu verringern. Inzwischen ziehen allerdings einige Großbanken, darunter JPMorgan Chase und Barclays, die Zügel wieder an und pochen auf eine stärkere Präsenz im Büro.

Unterdessen fährt UBS nach der erzwungenen Rettungsfusion ihre Belegschaft massiv zurück. Seit der Übernahme 2023 wurden rund 10.000 Stellen gestrichen; bis 2026 will das kombinierte Institut von gut 109.000 auf etwa 85.000 Beschäftigte schrumpfen. Ein Teil davon soll durch natürliche Fluktuation erfolgen, ein beträchtlicher Teil jedoch durch Entlassungen.

Die vereinte Bank ringt zudem mit kulturellen Gegensätzen: Credit Suisse galt als risikobereiter in der Betreuung ihrer Kundschaft. UBS-Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher hatte nach der Transaktion öffentlich Bedenken hinsichtlich „kultureller Verunreinigung“ geäußert und eine sehr strenge Auswahl für künftige Übernahmen ins UBS-Team angekündigt.

In einem Statement hieß es von offizieller Seite, dass beide Vergütungspakete – das von UBS und das von Credit Suisse – wettbewerbsfähig blieben. Im Zuge der weiteren Integration würden ehemals bei Credit Suisse Angestellte über das neue Leistungspaket und dessen Übergangsbestimmungen informiert.

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