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Meinung

Macht gute Verträge!

Tobias Kläner ist Rechtsanwalt aus Koblenz und unter anderem auf die rechtliche Gestaltung von Vertriebsprozessen spezialisiert. Heute zeigt er uns, warum es sinnvoll ist, gute Verträge zu machen – und warum die meisten es trotzdem nicht hinkriegen.

Am Ende des Vertriebsprozesses steht immer ein Vertrag. Ein Vertrag besteht aus einer Angebots- und einer Annahmeerklärung. Verträge kommen schriftlich zustande, mündlich, in Textform oder manchmal sogar durch Schweigen. Wenn Du Dich später aber mal auf den Inhalt eines Vertrags berufen möchtest, bist Du derjenige, der den Inhalt der Vereinbarung beweisen muss. Von daher führt an einer ordentlichen Dokumentation des Vertrags kein Weg vorbei.

Alles muss deutlich werden

Ich habe kein Verständnis dafür, wenn eine Hochpreis-Dienstleistung schlampig vereinbart wird. Die Eckpunkte einer Vereinbarung sollten immer deutlich werden. Und zwar für eine Person, die am Vertragsschluss nicht beteiligt war. Das allein reicht aber noch nicht. Ein Werkvertrag hat andere Anforderungen an das, was mit dem Partner vereinbart werden muss, als ein Dienstvertrag. Andere Risiken, andere Fallstricke. Manchmal enthält ein Vertrag auch verschiedene Elemente, zum Beispiel aus dem Mietrecht, aus dem Werkvertragsrecht, aus dem Dienstvertragsrecht und aus dem Urheberrecht gleichzeitig. Was, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist? In dem Moment bist Du dankbar, wenn nicht mosaikstückhaft auf die gesetzlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss, sondern Du belastbare bilaterale Vereinbarungen mit Deinem Partner hast.

Vorteil Laufzeitverträge

Ich habe diverse Mandanten aus dem Agenturbereich, die mit ihren Vertragspartnern Laufzeitverträge eingehen. Wir Juristen nennen das auch Dauerschuldverhältnisse. Kennt jeder. Zum Beispiel einen Handyvertrag. Feste Laufzeit gegen monatliche Pauschale. Der bestechende Vorteil an Dauerschuldverhältnissen ist die unternehmerische Kalkulation. Jederzeit weiß der Unternehmer, welche Einnahmen wann zu erwarten sind und welche betrieblichen Kapazitäten noch vorhanden sind. Auf dieser sicheren Grundlage lässt sich dann weiter skalieren. Man steht nicht jeden Monat wieder am Anfang und hat den ewigen Vertriebsdruck. Die Einnahmen kommen automatisiert. Ein wasserfester Laufzeitvertrag ist daher buchstäblich Gold wert. Der Umkehrschluss gilt ebenso, gerade in diesen Zeiten.

Starkes Produkt, guter Vertrag

Häufig beobachte ich: Je besser die angebotene Dienstleistung ist, desto besser ist dann auch der eingegangene Vertrag. Genauso wie der Unternehmer um die Qualität seiner Dienstleistung bemüht ist, möchte er am Ende auch ordentliche Verträge machen. Das ist nur konsequent. Aber kann man eigentlich gute Verträge für eine schlechtes Produkt machen? Ich habe da ganz praktisch meine Zweifel. Du musst Deinem Vertragspartner schließlich immer erklären, was er da genau von Dir bekommt. Und wenn Du ihm eine schlechte Dienstleistung erklärst, dann wirst Du wahrscheinlich nicht konvertieren. Gute Verträge passen nämlich nicht zu schlechten Produkten.

Wie schlecht „Verträge“ im Übrigen sein können, zeigt das Beispiel einer Berliner Onlinemarketingagentur, deren Firma ich an dieser Stelle weder nennen darf noch möchte. Erst vor kurzem ist mir da eine Aufzeichnung vorgelegt worden, die nicht einmal zwei Minuten lang ist. Wesentlicher Inhalt der Aufzeichnung ist die Anschrift des Vertragspartners und die Zahlungsmodalitäten. Vertragsinhalte? Völlige Fehlanzeige. Wir lassen das nun einmal gerichtlich überprüfen. Gute Chancen, dass mein Mandant sein Geld wieder sieht. Was lernen wir draus? Macht es nicht so. Macht es besser. Macht keine Experimente, macht gute Verträge!

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Tobias Kläner ist Rechtsanwalt und u.a. spezialisiert auf die rechtliche Gestaltung von Vertriebsprozessen. Er unterhält Büros in Koblenz, Bonn und Frankfurt am Main. Er ist Betreiber des Blogs www.abgemahnt.net und hat eigene Kanäle auf Youtube und auf Instagram. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im gesamten Online-Wirtschaftsrecht.

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