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Dr. Michael Metzner: Erfolgreich im E-Commerce – dank kompetenter Rechtsberatung

Ob Streitigkeiten im Marken- oder Urheberrecht oder Netz-Hetze durch ungerechtfertigte Google-Bewertungen – Onlineshopbetreiber sind auf einen professionellen Rechtsschutz angewiesen. Dr. Michael Metzner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz. Er weiß, worauf Onlineverkäufer achten sollten. Warum sich ein Anwalt an der Seite nicht erst dann lohnt, wenn die Sammelklage auf dem Tisch liegt, warum der „Teufel oft im Detail“ liegt und vor welchen Herausforderungen Onlineshops stehen, verrät er uns im Interview.

Der Einkauf über Onlineshops ist heutzutage fast schon zur Normalität geworden und nicht mehr wegzudenken. Das bietet vielen Händlern die Möglichkeit, ihre Waren überregional und an zahlreiche Interessenten zu verkaufen. Was für den Konsumenten nur wenige Mausklicks bedeutet, ist für die Onlinehändler jedoch keineswegs immer einfach. Das betrifft besonders die zahlreichen rechtlichen Grundlagen, die für Onlineshops gelten. „Leider ist es so, dass sich viele Händler erst dann mit wichtigen rechtlichen Punkten auseinandersetzen, wenn es fast schon zu spät ist. Ein Anwalt sollte nicht erst eingeschaltet werden, wenn es ein Problem gibt“, erklärt Dr. Michael Metzner. Vielmehr plädiert Michael Metzner dafür, dass ein Anwalt fester Bestandteil des alltäglichen Geschäfts sein sollte, um den Händler rechtlich optimal aufzustellen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Bildrechte, die Anmeldung und den Schutz von Marken, oder rechtliche Besonderheiten beim Vertragsabschluss handeln. 

Seit 2003 ist Dr. Michael Metzner mit seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei in den Sphären des E-Commerce unterwegs. Michael Metzner berät Onlineverkäufer, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmer im E-Commerce – wenn gewünscht von Tag eins an. Dank der Erlanger Kanzlei können Mandanten ihre Waren und Dienstleistungen rechtssicher und ohne Sorgen verkaufen und das Geschäft wachsen lassen, ohne dabei Angst vor dem Gesetz haben zu müssen.

„Schon die Pflichtangaben wie Impressum, Widerrufsrecht und AGB müssen rechtssicher und akkurat sein.“

All dies zählt laut des Experten Michael Metzner zu den Punkten, die E-Commercler von Beginn an beachten sollten. Welche Fallen für Unternehmer im Onlinebereich noch lauern und worauf es bei einem guten Anwalt generell ankommt, hat Dr. Michael Metzner im Interview genauer erklärt.

Dr. Michael Metzner bei uns im Interview!

Herzlich willkommen im GEWINNERmagazin, Dr. Michael Metzner! Du bietest eine Rechtsberatung für Unternehmen im E-Commerce. Wer genau kommt zu euch und mit welchen Anliegen suchen sie euch auf? 

Unsere Zielgruppe besteht hauptsächlich aus Betreibern von Onlineshops. Diese betreuen wir schon seit mehr als 15 Jahren. Dabei unterstützen wir sie quasi in allen Bereichen, die für Onlineshops im Bereich Medienrecht kritisch werden können: vom Wettbewerbs- über das Marken- bis hin zum Urheberrecht, also dem geistigen Eigentum. Wie komplex die rechtlichen Vorgaben für Onlineshops sind, zeigt sich zum Beispiel am Wettbewerbsrecht. Dieses ist stark verknüpft mit den Verbraucherschutzvorschriften, aber auch allen anderen Regeln, die am Markt eingehalten werden müssen. Das geht los bei Textilkennzeichnungen, weiter beim Batteriegesetz oder der Verpackungsverordnung.

Michael Metzner

In der Welt des E-Commerce gibt es viele Fragen zur Rechtssicherheit – Dr. Michael Metzner hat sich deshalb auf dieses Themenfeld spezialisiert.

Oft beschäftigt uns auch die Frage nach der Zulässigkeit bestimmter Klauseln, Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Gewährleistungsfragen. Aufgrund der Komplexität in der Branche kommt es oft zu Abmahnungen. Daher ist es besonders wichtig, bei Pflichtangaben und der allgemeinen Einhaltung der Marktverhaltensregeln korrekt zu handeln. Das geht am besten mit einem starken Partner an der Seite, der sich in rechtlichen Fragen auskennt. An diesem Punkt kommen wir ins Spiel. 

Kommen die meisten Onlineshopbetreiber meistens direkt bei der Gründung zu dir und deinem Team, weil sie alles richtig machen wollen? Oder sprechen sie euch in der Regel erst an, wenn die Sammelklage mehr oder weniger schon vor der Tür liegt?

Es ist tatsächlich so, dass viele Menschen erst zum Anwalt gehen, wenn sie vor einem rechtlichen Problem stehen. Die rechtliche Beratung wird oft nach hinten gezogen, weil für die Shops am Anfang eher die technische Funktion und der Wareneinkauf und Verkauf im Vordergrund stehen. Viele schauen sich dann lieber links und rechts um, wie andere ihre AGB oder ihr Impressum schreiben, statt einen Anwalt zu fragen und rechtlich ordentlich abgesichert zu sein. 

Dr. Michael Metzner: Der Teufel liegt im Detail 

Es reicht also nicht aus, sich daran zu orientieren, wie andere ihre AGB oder das Impressum schreiben?

Nein. Die Tücke liegt hier im Detail. Es gibt viele Feinheiten, die dabei zu beachten sind. Es macht sogar Sinn, schon einen Anwalt hinzuzuziehen, bevor der Onlineshop überhaupt eingerichtet wird. Im Mindset sollte bei jedem Unternehmer ankommen, dass er immer einen Anwalt an der Seite braucht. Nicht nur punktuell. Selbst, wenn man sich keine eigene Rechtsberatung sucht, wird man mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwann mit Anwälten von Geschäftspartnern oder Konkurrenten konfrontiert. Jungunternehmer sollten sich direkt daran gewöhnen, mit Rechtsberatern zusammenzuarbeiten und das Ganze als integralen Bestandteil des Geschäftes verstehen.

Welche drei Sachen sind es, die unbedingt erledigt sein müssen, wenn ich einen rechtssicheren Shop gründen will oder gerade gegründet habe? 

Auf jeden Fall müssen die Pflichtangaben wie Impressum, Widerrufsrecht sowie die AGB rechtssicher sein. Du solltest darauf Wert legen, dass diese Rechtstexte akkurat sind. Auch mit der Sicherung der Namensrechte solltest du dich natürlich beizeiten beschäftigen – Stichwort Markenrecht. Was viele nicht wissen: Hier entscheidet nicht die Domain, sondern die Marke! Das ist unheimlich wichtig, damit dir die Marke später nicht streitig gemacht werden kann. Lässt du das außer Acht, gehen dir später vielleicht Marktanteile verloren. Und die Produktfotos sollten natürlich lizenziert sein, um teure Lizenznachforderungen zu vermeiden.

„Beim Thema Onlineshop an sich ist es natürlich auch essenziell, von Beginn an auf korrekte Produktbeschreibungen Wert zu legen, die den Anforderungen der Rechtsprechung genügen.“

Das macht einen guten Anwalt für E-Commerce und Onlineshops laut Dr. Michael Metzner aus

In amerikanischen Serien wird es ja immer so dargestellt, dass es gute und schlechte Anwälte gibt. Ist das in der Realität auch so? Was sind die Feinheiten, die ein guter Anwalt mitbringt?

In amerikanischen Serien ist das alles sehr auf Unterhaltung ausgelegt und stark überzeichnet. Aber irgendwie steckt auch ein wahrer Kern darin. Ein Mandant hat natürlich die berechtigte Erwartung, dass sein beauftragter Anwalt das Problem bestmöglich lösen und ihm helfen kann. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Jurist entsprechend spezialisiert ist. Die Allgemeinanwälte, die es gibt, sind eher im Bereich von Privatkunden tätig. Dafür gibt es natürlich auch einen hohen Bedarf – vor allem in Gegenden, in denen es nicht so viele spezialisierte Anwälte gibt. 

Dr. Michael Metzner

Dr. Michael Metzner ist geprüfter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheberrecht und Medienrecht. 

Im Bereich Wirtschaftsrecht und anderen bestimmten Branchen ist das Wissen aber so groß geworden, dass es eigentlich nur mit einer Spezialisierung möglich ist, immer up to date zu bleiben. Ein weiterer Vorteil einer Spezialisierung ist es, dass dadurch immer bessere Ergebnisse erreicht werden. Wenn ich immer wieder ähnliche Fälle betreue, werde ich in diesen Fällen schrittweise erfahrener und kann meinen Mandanten bessere Leistungen und Ergebnisse liefern.

Man sollte als Mandant also definitiv schauen, dass der Anwalt einen klaren Fokus auf bestimmte Probleme und Mandanten-Anliegen hat. Es gibt von der Rechtsanwaltskammer geprüfte Qualifikationen – in meinem Fall der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheberrecht und Medienrecht. Nur Rechtsanwälte, die eine ganz erhebliche Zahl an praktischen Fällen und eine theoretische Zusatzausbildung vorweisen können, dürfen sich so nennen. Das ist natürlich ein Qualitätskriterium.

Dr. Michael Metzner über erfreuliche Kundengeschichten

Du hast jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt. Kannst du uns ein wenig von den juristischen Geschichten erzählen, die du bereits gelöst hast und die dir in besonderer Erinnerung geblieben sind?

Diese Stories gibt es ohne Ende (lacht). Es ist schwierig, da einen Fall herauszugreifen. Wir haben innerhalb des Onlinehandels Mandanten vertreten, die 2005 zu mir gekommen sind und damals fünf bis zehn Mitarbeiter hatten. Sie sind im Laufe unserer Zusammenarbeit auf 300 Mitarbeiter gewachsen. Es freut mich natürlich sehr zu sehen, wenn Unternehmen eine solche Entwicklung hinlegen. Bei vielen gab es dabei zu Beginn zahlreiche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit Gegnern. 

Unsere Mandanten wurden abgemahnt, sie haben sich mit uns dagegen gewehrt. Da hat sich zum Beispiel auch gezeigt, dass es unheimlich wichtig ist, sich nicht gleich vom ersten Gegenwind einschüchtern und umwehen zu lassen.

„Man muss ein dickes Fell haben, wenn man in den Onlinehandel geht.“

Es kann natürlich passieren, dass man angegriffen wird. Aber diejenigen, die das über die Jahre durchgehalten haben, sind in der Regel auch sehr stark gewachsen und können positiv auf diese Schwierigkeiten zurückblicken. Denn sie haben sie mit einer rechtlichen Unterstützung gut gemeistert.

Vor diesen Herausforderungen stehen Onlineshops 

Michael Metzner, kannst du noch etwas näher auf die konkreten Herausforderungen eingehen, mit denen ihr es zutun habt?

Teilweise handelt es sich um ganz einfache Themen wie das Impressum und das Widerrufsrecht. In diesen Bereichen ändert sich meist so viel über die Zeit, dass man immer achtsam sein sollte. Wir beraten unsere Mandanten dahingehend und erklären ihnen, was sie ändern können. Weitere Herausforderungen ergeben sich daraus, dass der E-Commerce immer internationaler wird. So kümmern wir uns immer öfter auch um den Aufbau eines internationalen Markenportfolios. Außerdem beraten wir Onlineshops bei Themen rund um die IT und im Bereich der Gewährleistung. Dazu gehört zum Beispiel der Umgang mit Kundenforderungen. Als Onlinehändler ist man in der Regel sehr kulant. Aber es gibt auch Fälle, da werden Dinge gefordert, das kann man sich als normaler Verbraucher gar nicht vorstellen. Da sind die Geschäftsführer beruhigt, wenn sie uns als Experten an ihrer Seite haben. 

Dr. Michael Metzner hat sich schon im Studium stark für die Themen Urheberrecht und Markenrecht interessiert.

Dr. Michael Metzner: So sollte man mit negativen Bewertungen korrekt umgehen

Wie sieht es eigentlich mit negativen Bewertungen im Internet aus, die nicht gerechtfertigt sind? Ist das auch ein Thema für euch?

Ja, wir beschäftigen uns auch viel mit Reputations-Management. Es wird immer geraten, dass man als kritisch bewerteter Shop antwortet und sagt: „Kunde, du hast Recht!“. Das zeigt anderen Kunden, dass sie ernstgenommen werden. Ab einer gewissen Grenze kann es aber auch besser sein, erst einmal nichts zu sagen und alles mit dem Anwalt zu besprechen, bevor man sich um Kopf und Kragen redet. Denn wenn man einmal auf eine Bewertung geantwortet hat, ist es schwer, sie wieder aus dem Internet zu bekommen.

„Besonders bei einer grenzwertigen und beschimpfenden Bewertung macht es keinen guten Eindruck, sich als Shop noch zu entschuldigen.“

An der Stelle helfen wir unseren Mandanten dabei, einen Prozess zu erstellen, der die Entscheidung in solchen Fällen vereinfacht.

Sprechen wir doch etwas über dich persönlich: Als Anwalt entscheidet man sich ja in der Regel irgendwann bewusst für eine bestimmte Nische. Wie war das bei dir? Wie bist du zum Thema E-Commerce gelangt?

Ich habe mich schon im Studium stark für die Themen Urheberrecht und Markenrecht interessiert. Nach dem Studium habe ich eine tolle Stelle als Justiziar bei einem Unternehmen angetreten, das am „Neuen Markt“ gelistet war. Das war im Jahr 2000. Die Firma war eine große börsennotierte Internetagentur, die damals den ersten Onlineshop für „Quelle“ gemacht hat. Das Unternehmen ist durch die Decke gegangen und ich hatte dort eine unheimlich spannende Zeit. 

Ich habe dort praktisch alles gelernt, was man zum Thema Onlinehandel wissen kann (lacht). So habe ich alle rechtlichen Probleme kennengelernt, die einem als Kunde, aber auch als Anbieter begegnen können. Aber man weiß natürlich auch, wie es damals mit „Quelle“ weiterging. In einer Phase gab es eine Konsolidierung, bei der es mein Unternehmen nicht geschafft hat. Aber ich wollte unbedingt in dieser Nische bleiben. Also habe ich mich selbstständig gemacht und die Kanzlei gegründet.

Die Trends im Onlinehandel 

Wie beobachtest du die Trends im Onlinehandel in den vergangenen Jahren? Und wohin wird die Reise deiner Erfahrung nach noch hingehen in den kommenden Jahren?

Man kann eigentlich sagen, dass der Onlinehandel immer linear zugelegt hat. Das sieht man auch an den Statistiken zu Umsätzen, die mit Onlinehandel gemacht werden. Als ich angefangen habe, gab es noch überhaupt keine sozialen Medien. Da war gerade Google ganz neu. Und jeder, der Google benutzt hat, war vorne dabei – schließlich haben alle anderen noch mit AltaVista oder Ähnlichem gearbeitet (lacht). Aber klar, mit Amazon und Co. ging es dann relativ rasant hoch. Durch die sozialen Medien hat sich im Grunde genommen der größte Paradigmenwechsel ergeben. Und das wird sich auch noch weiter entwickeln.

„Was Shopping betrifft, wird Social Media auch immer bedeutender.“

In China ist Shopping über einen Messenger mittlerweile gang und gäbe. Über WeChat wird eingekauft und auch gezahlt. Dieser Trend wird auch bei uns ankommen.

Die Ziele von Dr. Michael Metzner für die Zukunft

Wie wird dabei dein Job eine Rolle spielen?

Wir müssen sicherlich mehr und mehr auf Fragen rund um das Thema Bezahlung achten. Außerdem stehen viele Unternehmen aufgrund der sozialen Kanäle vor neuen rechtlichen Problemen. Es ist schon lange nicht mehr so, dass Anbieter einen klassischen Onlineshop haben und Kunden diesen dann von ganz alleine finden. Die meisten unserer Mandanten verkaufen über mehrere Kanäle wie Ebay und Amazon. Hinzu kommt, dass es eine unfassbar hohe Anzahl an FBA- und Dropshipping-Händlern gibt, die groß und zum Teil sehr erfolgreich sind. Ein großer Trend ist dabei die Amazon Brand Registry: Händler hinterlegen ihre vorher angemeldete Marke. 

Sie haben dann besondere Möglichkeiten, um auf ihre Artikel Einfluss zu nehmen und um gegen Fälschungen und Konkurrenten vorzugehen. Das führt allerdings zu einer weiteren Entwicklung: Diese registrierten FBA-Businesses werden verkauft. Größere Brands und Marken kaufen andere Amazon-Brands, um sich selbst zu vergrößern. Das ist momentan ein ganz großer Trend und wird auch für uns ein immer größeres Thema.

Welche Ziele hast du dir für deine Kanzlei gesetzt für die kommende Zeit?

Schon jetzt sind wir als Spezialisten für Onlineshops und E-Commerce positioniert. Das möchten wir auch in der Zukunft ausbauen. Schließlich befinden wir uns in einer extrem dynamischen Branche und man muss immer auf dem neuesten Stand sein. Unser Ziel ist es dabei, weiterhin eine hochprofessionelle und spezialisierte Expertenberatung zu bieten, die unseren Kunden bei all ihren Problematiken weiterhilft – auf Basis der Erfahrungen, die wir in den verschiedenen Bereichen über die Jahre gemacht haben. Sei es im Markenrecht, den Markenanmeldungen, der Onlineshopberatung, Abmahnungen oder Verletzungsprozessen. Zu uns kommen zum Beispiel viele Onlinehändler, die ihre AGBs irgendwo günstig erhalten haben – jedoch ohne qualifizierte Beratung dazu. Diesen Bereich bauen wir aktuell stark aus. Unser Ziel wird es immer sein, dass unsere Mandanten bestmöglich beraten durchstarten und sich ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Anne Kläs hat einen Master of Education in Französisch und Religion, ist Expertin für hochwertigen Content und beim Gewinnermagazin für das Führen von Unternehmer-Interviews verantwortlich.

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