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Sascha Drache: Wie Unternehmer die Steuerlast effektiv senken

Vermögenssteuer oder Lastenausgleich – in Deutschland werden viele Dinge diskutiert, die dem Mittelstand Sorgen bereiten. Kann man als mittelständischer Unternehmer sein Vermögen vor dem Zugriff des Staates absichern? Sascha Drache ist Experte für Stiftungsrecht. In unserem Interview erklärt er, was sich mit einer Stiftung erreichen lässt, wie die Gründung abläuft und weshalb der Mittelstand unbedingt auf die Stiftung setzen sollte.

Jeff Bezos und Mark Zuckerberg haben in den vergangenen Jahren große Teile ihres Vermögens in Stiftungen gesteckt. Die Öffentlichkeit ist beeindruckt und fragt sich gleichzeitig, ob diese Superreichen tatsächlich nur die Wohltätigkeit im Auge haben. „In der Regel glauben die Menschen, dass eine Stiftung generell auf das Allgemeinwohl ausgerichtet ist“, sagt Stiftungsexperte Sascha Drache. „Das ist allerdings längst nicht immer der Fall.“ So verfolgen in Deutschland beispielsweise die Familienstiftungen Schwarz, Albrecht oder Bosch das Ziel, das finanzielle Wohl und die finanzielle Freiheit der jeweiligen Familie dauerhaft sicherzustellen. Dazu gehört auch, die Steuerlast auf ein Minimum zu senken. „Die meisten denken, dass solche Möglichkeiten nur den Superreichen zur Verfügung stehen. Doch auch das ist falsch“, so der Experte Sascha Drache weiter. Grundsätzlich könne jeder unter bestimmten Bedingungen eine Stiftung ins Leben rufen. Gerade für den Mittelstand seien Stiftungen ein exzellentes Instrument zur Vermögenssicherung. 

Sascha Drache ist seit vielen Jahren im deutschen Stiftungsrecht zu Hause und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung wendet er sich ausdrücklich an den Mittelstand. Der Experte begleitet seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und sorgt dafür, dass die Stiftung auf einem festen Fundament errichtet wird, sodass Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig gesichert sind. Im Interview berichtet Sascha Drache detailliert über die Vorteile einer Familienstiftung. 

Sascha Drache bei uns im Interview! 

Herzlich willkommen im GEWINNERmagazin, Sascha Drache! Du bist als der deutsche Stiftungspapst bekannt. Wie kam es dazu? Und wer profitiert von deiner Beratung? 

Ich beschäftige mich seit 15 Jahren beruflich mit dem Stiftungsrecht und gehöre in Deutschland zu den führenden Experten auf diesem Fachgebiet. Das Besondere an meiner Tätigkeit ist, dass ich mich auf den Mittelstand konzentriere. Ich unterstütze mittelständische Unternehmen dabei, Vermögen aufzubauen und abzusichern. Das erreiche ich, indem ich die Steuerlast nachhaltig senke. Bisher konnte ich meinen Klienten in der Summe mehrere Millionen Euro an Steuern einsparen. Durch meine Beratung wurde ein Gesamtvermögen von knapp 38 Millionen Euro aufgebaut und dabei das Vermögen von 250 meiner Klienten verdoppelt. 

Sascha Drache

Sascha Drache ist Experte für Stiftungsrecht und findet, dass der Mittelstand unbedingt auf die Stiftung setzen sollte.

Eines sollte eingangs aber unbedingt klargestellt werden: Wir sprechen natürlich über ein legales Mittel, um Steuern zu sparen. Die Steuergesetzgebung sieht diese Möglichkeit vor. Ich zeige mittelständischen Unternehmen, wie sie bei der Gründung einer Stiftung vorgehen müssen. 

Sascha Drache, weshalb sollte es eine Stiftung sein? 

Der große Vorteil einer Stiftung ist, dass sich ein Vermögen damit absichern lässt. Da stellt sich natürlich zunächst die Frage, wovor das Vermögen geschützt werden soll. Um die Antwort gleich zu geben: Einer der Hauptangriffspunkte ist die Steuerbelastung.

„Wir sehen, dass unser Staat gegenwärtig mit Geld nur so um sich wirft. Am Ende wird jemand die Rechnung zahlen müssen.“

Steuererhöhungen sind somit mehr als wahrscheinlich. Unternehmer und Investoren müssen sich aus diesem Grund neu aufstellen, um ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen. Mit der richtigen Struktur lassen sich Steuern effektiv sparen. Wir reden über eine Senkung von vielleicht 45 Prozent auf 15 Prozent. 

Der Unterschied zwischen einer Stiftung und anderen Rechtsformen 

Was ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Stiftung und einer GmbH?

Wenn man sein Vermögen schützen möchte, braucht man einen Schutzschirm. So wie man einen Tresor im Haus hat, um seine Barreserve, Schmuck und wichtige Papiere zu schützen. Eine Stiftung dient also als Tresor. Das funktioniert, weil die Stiftung eine Rechtsform ist, die einem nicht selbst gehört. Eine GmbH wird einem zugeordnet, ebenso wie eine AG und jede andere Beteiligung – nur bei der Stiftung ist das nicht der Fall. Die Stiftung ist eine Rechtsform, die sich selbst gehört. Wenn sie sich aber selbst gehört, gehört sie keiner Person und ist damit deutlich weniger angreifbar. 

Sascha Drache

Sascha Drache gilt durch seine jahrelange Erfahrung als der deutsche Stiftungspapst.

Kann denn jeder Unternehmer einfach so eine Stiftung gründen? Wie läuft das genau ab? 

Die Definition einer Stiftung besagt Folgendes: Eine Stiftung ist eine verselbstständigte Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck dient und organisiert ist. Die Organisation einer Stiftung bekommt man relativ schnell hin: Es handelt sich um den Stiftungsvorstand, der die Stiftung lenkt. Dabei kann ein Unternehmer, der eine Stiftung gründet, in Deutschland als Vorstand fungieren. Damit ist der Punkt Organisation bereits abgehakt. Als Nächstes kommt der Stiftungszweck. Die meisten kennen gemeinnützige Zwecke: Gesundheitsversorgung, Bildung, Erziehung, Wissenschaft und Forschung oder Religion. Das sind alles Zwecke, die für eine Stiftung infrage kommen. Für den Vermögensschutz eignen sie sich allerdings nicht. An dieser Stelle kommt die Familienversorgung ins Spiel. Diese ist ein möglicher Zweck für eine Stiftung. 

Wir haben damit also Organisation und Zweck. Der dritte und wichtigste Punkt fehlt noch: das Stiftungsvermögen. Die Frage lautet, mit wie viel Vermögen gründe ich meine Stiftung. Dieser Aspekt wird häufig überschätzt. Es herrscht der Glaube vor, es müsste sich um mehrere Millionen Euro handeln. Tatsächlich genügen für eine Stiftungsgründung aber bereits 100.000 Euro und die sind in der heutigen Zeit nicht mehr allzu schwer anzuhäufen. Wenn man sein Unternehmen aufgebaut, Kredite zum Teil zurückgezahlt und einige Immobilien erworben hat, ist in der Regel schon genug Vermögenszuwachs vorhanden. Mehr benötigt man für das Stiftungsvermögen nicht. 

Sascha Drache gibt einen Einblick in den Ablauf seiner Beratung 

Das wäre also ein guter Zeitpunkt, um zu dir zu kommen. Wie gehst du die Gründung konkret an?

Zunächst stellen wir fest, ob eine Stiftung die richtige und relevante Rechtsform für unseren Klienten sein kann. Es ist dabei wichtig, dass er die eigenen Wünsche klar und deutlich formuliert. Das könnte beispielsweise so klingen: „Ich möchte mein Familienvermögen sichern, um meinen Kindern etwas zu hinterlassen.“ Oder: „Ich habe keine Kinder. Wie kann ich verhindern, dass mein Vermögen dem Staat zufällt?“ Am Anfang steht also ein Analysegespräch, in dem wir die Situation grundsätzlich klären. Wenn wir erkennen, dass eine Stiftung die geeignete Lösung für die Problemstellung unseres Klienten ist, führen wir ihn durch den gesamten Prozess der Gründung. 

Sascha Drache

Mit Ratgeber Stiftung informiert Sascha Drache über die vielfältigen Möglichkeiten einer Stiftung.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen hat die Stiftung die Eigenart, dass sie praktisch in Beton gegossen wird. Wenn die Stiftung einmal steht, dann steht sie. Begeht man beim Gründungsakt einen Fehler, hat man ein mangelhaftes Fundament, welches das Haus mitsamt der Vermögensmasse nicht tragen wird. Ein tragfähiges Fundament ist also die Grundlage einer funktionierenden Stiftung. Darum ist es so wichtig, im Gründungsprozess Unterstützung zu haben. Mit einem guten Fundament läuft die Sache im Anschluss dann aber beinah von selbst und das Haus hält den Stürmen der Zeit stand. 

Worauf es bei der Gründung einer Stiftung zu achten gilt

Bleiben wir einen Augenblick bei den Fehlern. Was kann bei der Gründung einer Stiftung schieflaufen? 

Der erste große Fehler entsteht dadurch, dass man sich über die Schenkungssteuer nicht im Klaren ist. Verschiebt man die Vermögensmasse in die Stiftung, fallen Schenkungssteuern an. Wenn man die Sache falsch angeht, zahlt man sich dumm und dusselig. Werden beispielsweise 100 Millionen Euro in eine Stiftung überführt, gibt es einen Steuerbescheid über 50 Millionen Euro – die Hälfte des Vermögens ist also weg. Besser ist es, den Vermögensschutz mit kleineren Summen zu starten, weil dabei keine oder höchstens geringe Schenkungssteuern fällig werden. 

Der zweite Punkt ist die Definition der Leistungsempfänger der Stiftung. Um Fehler zu vermeiden, sollte man an dieser Stelle gründlich nachdenken. Stellen wir uns beispielsweise vor, dass jemand seine Kinder fördern möchte, dabei ein Kind aus irgendwelchen Gründen aber ausdrücklich ausschließt. In der Satzung der Stiftung ist dann festgeschrieben, dass dieses Kind niemals Geld erhält. Bei einer solchen Sache stellt sich die Frage, ob gegenwärtige Emotionen ins Zentrum gerückt werden, die letztlich keinen Bestand haben. Die Situation könnte sich in einigen Jahren geändert haben. Vielleicht auch erst in zehn Jahren. In vierzig Jahren sieht die Lage mit Sicherheit komplett anders aus. An der Definition der Leistungsempfänger lässt sich allerdings nichts mehr drehen. 

„Das Thema Stiftung ist weitgehend unbekannt, weil die Form der Familienstiftung unter den Teppich gekehrt wird“, sagt Sascha Drache.

Aus diesem Grund sollte man bei der Gründung einer Stiftung weitsichtig denken. Bei der Stiftungsberatung liegt ein entscheidender Schwerpunkt darum auf der Frage, was in ferner Zukunft passieren könnte. Eine Stiftung wird nicht nur für die nächsten zehn Jahre geplant. Sie muss in zwanzig, fünfzig und auch in hundert Jahren Bestand haben. Die Stiftung überlebt in der Regel ihren Gründer. Er kann somit über seine Lebenszeit hinaus wirken und das ist für viele Gründer ein besonderes Motiv. Gerade deswegen sollte man Fehler in der Gründungsphase unbedingt vermeiden. 

Sascha Drache über die Hauptaufgabe einer Stiftungsberatung 

Die Stiftungsgründer gehen also offenbar sehr emotional an die Planung. Besteht deine Hauptaufgabe dann darin, für Erdung und rationales Denken zu sorgen? 

Im Gegenteil – ich achte mit Nachdruck darauf, dass emotionale Aspekte eingebracht werden. Die Stiftungsgründer wollen etwas hinterlassen. Sie rufen etwas ins Leben, das sie selbst überlebt.

„Ob es um die Kinder oder das in Eigenregie aufgebaute Unternehmen geht: Mit einer Stiftung macht sich der Gründer um die Zeit nach seinem Ableben Gedanken.“

Er bringt viel Energie auf, um alles richtig zu regeln. Da muss es natürlich auch immer um Emotionen gehen. Als Stiftungsberater sollte man allerdings darauf achten, dass die Stiftung auf einem beständigen Fundament steht, wobei der Stifterwille hier der entscheidende Faktor ist.

Es gibt berühmte Beispiele dafür, dass eine Stiftungssatzung später nicht mehr den Wünschen der Beteiligten entsprach. Nehmen wir die Familie Albrecht, die Gründer von Aldi. Ihre Unternehmen sind durchweg als Stiftungen organisiert. Eine dieser Stiftungen versorgt die Familie. Die Familienmitglieder wollten nun eines Tages mehr Geld aus der Stiftung ziehen, als ihnen zusteht. Da kommt allerdings die staatliche Stiftungsaufsicht ins Spiel, die dafür sorgt, dass die Stiftungssatzung gewahrt bleibt. Mit einer Stiftung haben wir einen Tresor mit einem Kombinationsschloss, dessen Zahlenreihe nur bestimmte Personen kennen. Der Tresor steht zudem nicht in einem dunklen Kellerraum, sondern im Licht von Gremien und Behörden, die darauf achten, dass die Entnahme der Satzung entspricht. 

Um den Bogen zur Ausgangsfrage zu schließen: Gefühle dürfen bei der Planung einer Stiftung durchaus vorhanden sein. Bedenken muss man allerdings, dass der Stifterwille über lange Zeiträume hinweg wirksam bleibt. 

Du bist der Stiftungsexperte in Deutschland und rührst seit einigen Jahren kräftig die Werbetrommel für dein Fachgebiet. Allerdings sagst du auch, dass der Stiftungsgedanke in den Köpfen bisher kaum angekommen ist. Warum ist das so? 

Das Thema Stiftung ist weitgehend unbekannt, weil die Form der Familienstiftung unter den Teppich gekehrt wird. In der Öffentlichkeit sind Familienstiftungen höchstens im Zusammenhang mit den Superreichen präsent und dabei wird der dahinterstehende Gedanke häufig missverstanden. Man glaubt, mit der Stiftung wäre immer eine gute Absicht für die Allgemeinheit verbunden. Das kommt daher, dass man ansonsten nur gemeinnützige Stiftungen kennt – wie etwa die Stiftung Warentest oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

„Dass eine Stiftung für mittelständische Unternehmen interessant sein könnte, weiß in Deutschland leider kaum jemand.“

Die Stiftung wird eben nicht als Rechtsform für Unternehmen wahrgenommen. Mittelständische Unternehmen hören meist bei der GmbH auf und machen nicht den nächsten Schritt. 

Sascha Drache

Experte Sascha Drache begleitet seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und sorgt dafür, dass die Stiftung auf einem festen Fundament errichtet wird.

Der Stiftungsexperte über die Wünsche seiner Klienten 

Es kommen trotzdem immer mehr Unternehmer zu dir, um eine Stiftung zu gründen. Was treibt sie an? Welche Wünsche äußern sie? 

Die meisten meiner Klienten möchten schneller ein größeres Vermögen aufbauen. Zudem soll das Vermögen langfristig erhalten bleiben. In unseren unsicheren Zeiten wird es immer wichtiger, die erarbeiteten Werte zu schützen. Dabei sind Vermögenssteuer oder Lastenausgleich nur einige der Dinge, die als Angriff auf das eigene Vermögen verstanden werden. Gegen diesen Angriff hilft eine Stiftung. Und der Vermögensaufbau funktioniert eben am schnellsten, wenn man wenig Steuern zahlt. 

Sascha Drache gibt einen Ausblick auf die Zukunft der deutschen Stiftungslandschaft 

Wagen wir einen Blick in die Zukunft. Wie wird sich deiner Meinung nach die Stiftungslandschaft in Deutschland verändern? 

In den vergangenen zehn Jahren ist viel passiert, was die Stiftungslandschaft angeht. Wir hatten 2013 die letzte große Stiftungsreform, die sehr stark auf die Förderung des Gemeinwohls ausgerichtet war. Seit dieser Zeit gab es zahlreiche weitere Verbesserungen. Dem Gesetzgeber ist am Thema Stiftungen offensichtlich sehr gelegen. Im Besonderen an der Möglichkeit eigenverantwortlichen Handelns und dem langfristigen Erhalt des Vermögens. Es geht zusätzlich auch darum, dass Stiftungen gesellschaftliche Aufgaben übernehmen, die der Staat nicht mehr leisten kann. 

2023 steht die nächste Änderung des Stiftungsrechts an. Die Stiftung erhält damit einen breiteren gesetzlichen Rahmen. Mehr Paragrafen bedeuten natürlich eine größere rechtliche Klarheit. Wir bekommen zudem eine Vereinheitlichung des Stiftungsrechts innerhalb Deutschlands, das bisher auf Länderebene geregelt war. Zu all dem lässt sich hinzufügen, dass sich die Stiftungslandschaft allmählich immer mehr ausbreitet. Dabei besteht die berechtigte Hoffnung, dass sich der Stiftungsgedanke auch unter den mittelständischen Unternehmen langfristig festsetzt.

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Samuel Altersberger ist Redakteur beim GewinnerMagazin. Vor seiner Arbeit beim DCF Verlag war er bereits sechs Jahre als freier Autor tätig und hat während dieser Zeit auch in der Marketing Branche gearbeitet.

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